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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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6.4 Vergleichende Beurteilung <strong>der</strong> Alternativen<br />

Zum Abschluß <strong>der</strong> aus systematischer und verteilungspolitischer<br />

Sicht geführten Diskussion soll die<br />

vergleichende Beurteilung <strong>der</strong> Alternativen stehen. Dabei<br />

werden Teilaspekte <strong>der</strong> vorangegangenen Untersuchung stichwortartig<br />

reproduziert. <strong>Die</strong> im Hinblick auf das nachgelagerte<br />

Verfahren und das Teilbesteuerungskonzept zu<br />

treffenden Feststellungen beziehen sich auf die fortentwickelten<br />

Modelle. Abbildung 4 stellt die nachfolgend<br />

verbalisierten Ergebnisse schematisch dar.<br />

Aus steuersystematischer Sicht überzeugt das nachgelagerte<br />

Verfahren am meisten, während das Vollbesteuerungskonzept<br />

<strong>der</strong> vorgelagerten Art keinem <strong>der</strong> systematischen Grundsätze<br />

genügt. <strong>Die</strong> einzigste Einschränkung erfährt das nachgelagerte<br />

Verfahren darin, daß eine evtl. Substitution<br />

bestehen<strong>der</strong> Präferenzen nicht erfaßbar wird. <strong>Die</strong><br />

Teilbesteuerungskonzeption, die diesen Tatbestand in ihre<br />

Begründung mit aufnimmt, kann wegen eines fehlenden<br />

funktionalem Zusammenhangs von Einkommen und Nutzen<br />

systematisch nur partiell genügen. Aus verteilungspolitischer<br />

Sicht ergibt sich eine ähnliche Situation. Auch<br />

hier ist es das vorgelagerte Verfahren, das im Hinblick auf<br />

seine Wirkungen kaum überzeugt. <strong>Die</strong> zeitliche Verlagerung<br />

<strong>des</strong> steuerlichen Zugriffs in die Phase <strong>der</strong> Aktiveinkommen<br />

muß verteilungspolitisch nach allgemein gültigen Kriterien<br />

als unerwünscht betrachtet werden. Auch wirtschafts- und<br />

sozialpolitisch wäre eine <strong>der</strong>artige Verlagerung nicht<br />

erwünscht, da die zu erwartenden Reaktionen eindeutig in<br />

Richtung Schattenwirtschaft weisen. Darüber hinaus würde<br />

die angestrebte gleichmäßige Entwicklung <strong>der</strong> Haushaltsnettoeinkommen<br />

von Aktiven und Ruheständlern empfindlich<br />

gestört. <strong>Die</strong>s gilt auch hinsichtlich <strong>der</strong> vertikal gleichmäßigen<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>unter</strong>schiedlicher Alterseinkommen.<br />

Werden kumulierte Alterseinkünfte bezogen, für die zum<br />

einen das vorgelagerte Verfahren, zum an<strong>der</strong>en die Regelbesteuerung<br />

anzuwenden ist, so vergrößert sich <strong>der</strong> negative<br />

verteilungspolitische Effekt.<br />

<strong>Die</strong> während <strong>des</strong> Übergangs partielle Ähnlichkeit aufweisenden<br />

Alternativen <strong>des</strong> Misch- und <strong>des</strong> nachgelagerten<br />

Verfahrens verhalten sich verteilungspolitisch nahezu<br />

identisch. <strong>Die</strong>s trifft beson<strong>der</strong>s für den Aspekt <strong>des</strong> Abbaus<br />

kumulierter Freibeträge zu, <strong>der</strong> in beiden Verfahren Berücksichtigung<br />

fand.<br />

Wird dem Teilbesteuerungskonzept eine korrekte Bemessung<br />

<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong>sgrundlage <strong>unter</strong>stellt, so ergeben sich in<br />

<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> kumulierter Alterseinkünfte keine Verzerrungen.<br />

<strong>Die</strong> diesem Modell zugrundeliegenden Annahmen<br />

lassen diese Aussage nur beschränkt bestehen. Im Vergleich<br />

hierzu gewährleistet das nachgelagerte Verfahren eine<br />

verzerrungsfreie Erfassung <strong>der</strong> kumulierten Einkünfte.<br />

<strong>Die</strong> steuerlichen Belastungen, denen die Bezieher von SV-<br />

<strong>Renten</strong> durch beide Verfahren ausgesetzt sind, können in

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