Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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6.4 Vergleichende Beurteilung <strong>der</strong> Alternativen<br />
Zum Abschluß <strong>der</strong> aus systematischer und verteilungspolitischer<br />
Sicht geführten Diskussion soll die<br />
vergleichende Beurteilung <strong>der</strong> Alternativen stehen. Dabei<br />
werden Teilaspekte <strong>der</strong> vorangegangenen Untersuchung stichwortartig<br />
reproduziert. <strong>Die</strong> im Hinblick auf das nachgelagerte<br />
Verfahren und das Teilbesteuerungskonzept zu<br />
treffenden Feststellungen beziehen sich auf die fortentwickelten<br />
Modelle. Abbildung 4 stellt die nachfolgend<br />
verbalisierten Ergebnisse schematisch dar.<br />
Aus steuersystematischer Sicht überzeugt das nachgelagerte<br />
Verfahren am meisten, während das Vollbesteuerungskonzept<br />
<strong>der</strong> vorgelagerten Art keinem <strong>der</strong> systematischen Grundsätze<br />
genügt. <strong>Die</strong> einzigste Einschränkung erfährt das nachgelagerte<br />
Verfahren darin, daß eine evtl. Substitution<br />
bestehen<strong>der</strong> Präferenzen nicht erfaßbar wird. <strong>Die</strong><br />
Teilbesteuerungskonzeption, die diesen Tatbestand in ihre<br />
Begründung mit aufnimmt, kann wegen eines fehlenden<br />
funktionalem Zusammenhangs von Einkommen und Nutzen<br />
systematisch nur partiell genügen. Aus verteilungspolitischer<br />
Sicht ergibt sich eine ähnliche Situation. Auch<br />
hier ist es das vorgelagerte Verfahren, das im Hinblick auf<br />
seine Wirkungen kaum überzeugt. <strong>Die</strong> zeitliche Verlagerung<br />
<strong>des</strong> steuerlichen Zugriffs in die Phase <strong>der</strong> Aktiveinkommen<br />
muß verteilungspolitisch nach allgemein gültigen Kriterien<br />
als unerwünscht betrachtet werden. Auch wirtschafts- und<br />
sozialpolitisch wäre eine <strong>der</strong>artige Verlagerung nicht<br />
erwünscht, da die zu erwartenden Reaktionen eindeutig in<br />
Richtung Schattenwirtschaft weisen. Darüber hinaus würde<br />
die angestrebte gleichmäßige Entwicklung <strong>der</strong> Haushaltsnettoeinkommen<br />
von Aktiven und Ruheständlern empfindlich<br />
gestört. <strong>Die</strong>s gilt auch hinsichtlich <strong>der</strong> vertikal gleichmäßigen<br />
<strong>Besteuerung</strong> <strong>unter</strong>schiedlicher Alterseinkommen.<br />
Werden kumulierte Alterseinkünfte bezogen, für die zum<br />
einen das vorgelagerte Verfahren, zum an<strong>der</strong>en die Regelbesteuerung<br />
anzuwenden ist, so vergrößert sich <strong>der</strong> negative<br />
verteilungspolitische Effekt.<br />
<strong>Die</strong> während <strong>des</strong> Übergangs partielle Ähnlichkeit aufweisenden<br />
Alternativen <strong>des</strong> Misch- und <strong>des</strong> nachgelagerten<br />
Verfahrens verhalten sich verteilungspolitisch nahezu<br />
identisch. <strong>Die</strong>s trifft beson<strong>der</strong>s für den Aspekt <strong>des</strong> Abbaus<br />
kumulierter Freibeträge zu, <strong>der</strong> in beiden Verfahren Berücksichtigung<br />
fand.<br />
Wird dem Teilbesteuerungskonzept eine korrekte Bemessung<br />
<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong>sgrundlage <strong>unter</strong>stellt, so ergeben sich in<br />
<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> kumulierter Alterseinkünfte keine Verzerrungen.<br />
<strong>Die</strong> diesem Modell zugrundeliegenden Annahmen<br />
lassen diese Aussage nur beschränkt bestehen. Im Vergleich<br />
hierzu gewährleistet das nachgelagerte Verfahren eine<br />
verzerrungsfreie Erfassung <strong>der</strong> kumulierten Einkünfte.<br />
<strong>Die</strong> steuerlichen Belastungen, denen die Bezieher von SV-<br />
<strong>Renten</strong> durch beide Verfahren ausgesetzt sind, können in