Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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4. Notwendigkeit <strong>einer</strong> verän<strong>der</strong>ten <strong>Renten</strong>besteuerung<br />
<strong>Die</strong> im vorangegangenen Kapitel beschriebene Praxis <strong>der</strong><br />
einkommensteuerlichen Behandlung von Alterseinkünften ist<br />
vor allem <strong>unter</strong> Gerechtigkeitsgesichtspunkten zu<br />
kritisieren. <strong>Die</strong>s gilt sowohl im Hinblick auf die generelle<br />
Begünstigung <strong>der</strong> Alterseinkünfte im Vergleich zu den Aktivbezügen<br />
als auch in <strong>der</strong> differenzierten steuerlichen<br />
Behandlung <strong>der</strong> Alterseinkünfte <strong>unter</strong>einan<strong>der</strong>. Dem kann<br />
entgegengehalten werden, daß verschiedenartige Alterssicherungssysteme<br />
eine <strong>unter</strong>schiedliche steuerliche<br />
Behandlung verlangen; doch muß diese dazu führen, daß im<br />
En<strong>der</strong>gebnis eine gleichmäßige steuerliche Belastung<br />
erfolgt. So jedenfalls gebietet es <strong>der</strong> finanzwissenschaftliche<br />
Grundsatz <strong>der</strong> steuerlichen Gleichmäßigkeit wie<br />
auch <strong>der</strong> Gleichheitsgrundsatz <strong>des</strong> Artikel 3 GG.<br />
Wie Tabelle 5 zeigte, führte die differenzierte steuerliche<br />
Behandlung <strong>der</strong> Alterseinkünfte zu einem ungleichmäßigen<br />
Belastungsbeginn. <strong>Die</strong>se Ungleichmäßigkeit in <strong>der</strong><br />
<strong>Besteuerung</strong> setzt sich im gesamten Belastungsverlauf<br />
kontinuierlich fort, wie Tabelle 6 belegt.<br />
Tabelle 6 baut auf den Annahmen von Tabelle 5 auf und<br />
stellt den Belastungsverlauf <strong>der</strong> steuerpflichtigen<br />
Einnahmen ( Rentner = Ertragsanteil ) anhand <strong>des</strong> Spektrums<br />
<strong>der</strong> einzelnen Tarifzonen dar.<br />
Systematisch bedenklicher wiegen die Inkongruenzen die<br />
dadurch entstehen, daß ungleiche Tatbestände gleichartig<br />
behandelt werden.<br />
4.1. Kritik an <strong>der</strong> Ertragsanteilbesteuerung<br />
<strong>Die</strong> in § 22 Nr. 1 EStG geregelte Leibrentenbesteuerung<br />
betrifft <strong>Renten</strong>, die sich in ihrer Finanzierung extrem<br />
voneinan<strong>der</strong> <strong>unter</strong>scheiden. So werden durch diese Vorschrift<br />
neben den <strong>Renten</strong> <strong>der</strong> GRV vornehmlich zeitlich unbegrenzte<br />
Zahlungen erfaßt, die von privaten Versicherungen ( z.B.<br />
Lebensversicherungsrenten ), von privaten Personen aufgrund<br />
eines Vertrages o<strong>der</strong> von betrieblichen Pensionskassen und<br />
Direktversicherungen geleistet werden. 1 <strong>Die</strong> Gleichmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> wird u.a. dadurch verletzt, daß die<br />
Pauschalierung <strong>des</strong> Ertragsanteils eine Berücksichtigung<br />
individueller Faktoren nicht gestattet.<br />
1 Siehe Littmann, K., <strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkommen,<br />
in : Darstellung <strong>der</strong> Alterssicherungssysteme und<br />
<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkommen, Hrsg. :<br />
Sachverständigenkommission, Bonn 1983, Seite 456<br />
Im folgenden zitiert als : Littmann, K.,<br />
Gutachten