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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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33<br />

4. Notwendigkeit <strong>einer</strong> verän<strong>der</strong>ten <strong>Renten</strong>besteuerung<br />

<strong>Die</strong> im vorangegangenen Kapitel beschriebene Praxis <strong>der</strong><br />

einkommensteuerlichen Behandlung von Alterseinkünften ist<br />

vor allem <strong>unter</strong> Gerechtigkeitsgesichtspunkten zu<br />

kritisieren. <strong>Die</strong>s gilt sowohl im Hinblick auf die generelle<br />

Begünstigung <strong>der</strong> Alterseinkünfte im Vergleich zu den Aktivbezügen<br />

als auch in <strong>der</strong> differenzierten steuerlichen<br />

Behandlung <strong>der</strong> Alterseinkünfte <strong>unter</strong>einan<strong>der</strong>. Dem kann<br />

entgegengehalten werden, daß verschiedenartige Alterssicherungssysteme<br />

eine <strong>unter</strong>schiedliche steuerliche<br />

Behandlung verlangen; doch muß diese dazu führen, daß im<br />

En<strong>der</strong>gebnis eine gleichmäßige steuerliche Belastung<br />

erfolgt. So jedenfalls gebietet es <strong>der</strong> finanzwissenschaftliche<br />

Grundsatz <strong>der</strong> steuerlichen Gleichmäßigkeit wie<br />

auch <strong>der</strong> Gleichheitsgrundsatz <strong>des</strong> Artikel 3 GG.<br />

Wie Tabelle 5 zeigte, führte die differenzierte steuerliche<br />

Behandlung <strong>der</strong> Alterseinkünfte zu einem ungleichmäßigen<br />

Belastungsbeginn. <strong>Die</strong>se Ungleichmäßigkeit in <strong>der</strong><br />

<strong>Besteuerung</strong> setzt sich im gesamten Belastungsverlauf<br />

kontinuierlich fort, wie Tabelle 6 belegt.<br />

Tabelle 6 baut auf den Annahmen von Tabelle 5 auf und<br />

stellt den Belastungsverlauf <strong>der</strong> steuerpflichtigen<br />

Einnahmen ( Rentner = Ertragsanteil ) anhand <strong>des</strong> Spektrums<br />

<strong>der</strong> einzelnen Tarifzonen dar.<br />

Systematisch bedenklicher wiegen die Inkongruenzen die<br />

dadurch entstehen, daß ungleiche Tatbestände gleichartig<br />

behandelt werden.<br />

4.1. Kritik an <strong>der</strong> Ertragsanteilbesteuerung<br />

<strong>Die</strong> in § 22 Nr. 1 EStG geregelte Leibrentenbesteuerung<br />

betrifft <strong>Renten</strong>, die sich in ihrer Finanzierung extrem<br />

voneinan<strong>der</strong> <strong>unter</strong>scheiden. So werden durch diese Vorschrift<br />

neben den <strong>Renten</strong> <strong>der</strong> GRV vornehmlich zeitlich unbegrenzte<br />

Zahlungen erfaßt, die von privaten Versicherungen ( z.B.<br />

Lebensversicherungsrenten ), von privaten Personen aufgrund<br />

eines Vertrages o<strong>der</strong> von betrieblichen Pensionskassen und<br />

Direktversicherungen geleistet werden. 1 <strong>Die</strong> Gleichmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> wird u.a. dadurch verletzt, daß die<br />

Pauschalierung <strong>des</strong> Ertragsanteils eine Berücksichtigung<br />

individueller Faktoren nicht gestattet.<br />

1 Siehe Littmann, K., <strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkommen,<br />

in : Darstellung <strong>der</strong> Alterssicherungssysteme und<br />

<strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkommen, Hrsg. :<br />

Sachverständigenkommission, Bonn 1983, Seite 456<br />

Im folgenden zitiert als : Littmann, K.,<br />

Gutachten

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