Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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zu <strong>unter</strong>scheiden.<br />
Im Fall <strong>des</strong> Versicherungsprinzips, das u.a. die Sozialversicherung<br />
<strong>der</strong> BRD kennzeichnet, werden die zu sichernden<br />
Personen zwangsweise in Versicherungsgemeinschaften<br />
zusammengeschlossen. Sie haben Beiträge zu entrichten und<br />
erwerben damit den Anspruch, beim Eintritt <strong>des</strong> Versicherungsfalls<br />
Leistungen zu empfangen.<br />
Das Versicherungsprinzip stellt somit eine staatlich<br />
erzwungene Eigenvorsorge dar. Generell muß in Verbindung<br />
mit diesem Prinzip zwischen bloßer Versicherungspflicht und<br />
Pflichtversicherung <strong>unter</strong>schieden werden. Hat <strong>der</strong><br />
<strong>Sicherung</strong>szwang die Form <strong>einer</strong> Versicherungspflicht, kann<br />
<strong>der</strong> zu Sichernde den <strong>Sicherung</strong>sträger selbst bestimmen<br />
(z.B. KFZ-Versicherung).<br />
Im Fall <strong>der</strong> Pflichtversicherung muß <strong>der</strong> Bürger seine Versicherungspflicht<br />
bei einem bestimmten Versicherungsträger<br />
nachkommen (z.B. Bun<strong>des</strong>anstalt für Arbeit).<br />
Nachteil <strong>einer</strong> bloßen Versicherungspflicht ist, daß die<br />
privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsträger die<br />
Aufwendungen für die späteren Versicherungsleistungen nach<br />
wirtschaftlichen Kriterien bestimmen werden. D.h., die<br />
Versicherungen bieten ihre Leistungen denjenigen am<br />
günstigsten an, <strong>der</strong> ihnen voraussichtlich die geringsten<br />
Kosten verursachen wird. Um dies zu vermeiden, ist die<br />
bun<strong>des</strong>deutsche Sozialversicherung als Pflichtversicherung<br />
organisiert.<br />
Im Gegensatz zu den privaten Versicherungen müssen die<br />
Beiträge und Leistungen nicht für jeden Versicherten<br />
gleichwertig sein, sie müssen vielmehr nur zu einem Budgetausgleich<br />
führen. In dem Maße, wie individuelle Beiträge<br />
und empfangene Leistungen voneinan<strong>der</strong> abweichen, findet ein<br />
Solidarausgleich statt.<br />
Im Fall <strong>des</strong> Versorgungsprinzips werden <strong>Sicherung</strong>sleistungen<br />
erbracht, ohne das die begünstigte Person hierfür<br />
individuelle monetäre Vorleistungen erbringen mußte.<br />
<strong>Die</strong> aus einem öffentlichen Haushalt finanzierten Leistungen<br />
werden vielmehr als Ausgleich für nichtmonetäre Son<strong>der</strong>opfer<br />
(-leistungen) <strong>des</strong> Versorgungsempfängers gegenüber <strong>der</strong><br />
Gemeinschaft verstanden. Beispiele hierfür sind die Kriegsopferversorgung,<br />
die Beamtenversorgung sowie ein<br />
einkommensunabhängiges Kin<strong>der</strong>geld. 1<br />
Unabhängig von <strong>einer</strong> erbrachte Vorleistung, monetärer o<strong>der</strong><br />
nichtmonetärer Art, hat <strong>der</strong> einzelne nach dem Fürsorgeprinzip<br />
Anspruch auf Hilfe. Es genügt, daß er aufgrund<br />
s<strong>einer</strong> beson<strong>der</strong>en Situation als bedürftig gilt.<br />
Fürsorgehilfen stellen somit individuell angepaßte Fremdhilfen<br />
dar, die eine Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Betroffenen in<br />
das wirtschaftliche Gesellschaftssystem bewirken sollen. 2<br />
1 Siehe ebenda<br />
2 Siehe Koblitz, H.G., Ruban, M.-E., Soziale Sicherheit,<br />
a.a.O., Seite 208