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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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Fällen gleiche Basisgröße ergibt, beträgt 9 %. Der maximal<br />

abzugsfähige Betrag wird auf 2.340,-- DM bzw. 1.170,-- DM<br />

beschränkt. Bei Steuerpflichtigen mit nicht rentenversicherungspflichtigen<br />

Arbeitslohn vermin<strong>der</strong>n sich die<br />

Höchstbeträge auf jeweils 1.000,-- DM. Zusammenveranlagte<br />

Ehegatten erhalten verdoppelte Höchstbeträge.<br />

<strong>Die</strong> sich so ergebende Vorsorgepauschale ist auf den<br />

nächsten durch 54 ohne Rest teilbaren Betrag abzurunden.<br />

Das Steuerreformgesetz 1990 brachte hier ebenfalls eine<br />

Än<strong>der</strong>ung. <strong>Die</strong> Vorsorgepauschale erhöht sich ab diesem Jahr<br />

um den ebenfalls pauschal eingerechneten Vorwegabzug.<br />

(4.000, DM abzüglich 12 %)

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