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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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Unter den oben genannten Bedingungen und <strong>unter</strong> Ausgrenzung<br />

<strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten, die sich aus <strong>der</strong> Finanzierungsform <strong>der</strong><br />

SV-<strong>Renten</strong> ergeben, erscheint die Ertragsanteilbesteuerung<br />

<strong>des</strong> § 22 EStG überzeugend und gefor<strong>der</strong>t. Verfahrenstechnische<br />

Kritikpunkte lassen sich lediglich in <strong>der</strong> eher<br />

willkürlichen Festlegung <strong>der</strong> <strong>unter</strong>stellten Annahmen sehen.<br />

Verteilungspolitisch bedeutet die Festlegung <strong>der</strong> zu<br />

erwartenden Lebenserwartung nach <strong>einer</strong> Sterbetafel, daß<br />

effektive Einkommenszuflüsse nur dann richtig erfaßt<br />

werden, wenn <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>bezieher <strong>der</strong> so bestimmten Sterbewahrscheinlichkeit<br />

genügt. Überlebt er sie, werden<br />

Einkommenszuflüsse nur partiell erfaßt; verstirbt er zuvor,<br />

werden Vermögensanteile <strong>einer</strong> wie<strong>der</strong>holten <strong>Besteuerung</strong><br />

<strong>unter</strong>worfen. 1<br />

Da die durchschnittliche Lebenserwartung geschlechtsspezifisch<br />

differiert und zeitlichen Wandlungen <strong>unter</strong>liegt,<br />

wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> so ermittelte Ertragsanteil den<br />

tatsächlichen Gegebenheiten. So betrug z.B. die voraussichtliche<br />

Lebenserwartung <strong>einer</strong> 65 jährigen männlichen<br />

Person laut Sterbetafel 1970/72 12,06 Jahre. <strong>Die</strong> voraussichtliche<br />

Lebenserwartung <strong>einer</strong> gleichaltrigen weiblichen<br />

Person betrug im selben Jahr 15,18 Jahre. Unter Heranziehung<br />

<strong>der</strong> Sterbetafeln 1982/84 stieg die voraussichtliche<br />

Lebenserwartung <strong>der</strong> 65 jährigen auf 13,37 ( Männer ) bzw.<br />

17,11 Jahre ( Frauen ) an. 2 <strong>Die</strong> steuerlichen Ertragsanteile<br />

<strong>des</strong> § 22 EStG sind demnach zu gering gewählt.<br />

<strong>Die</strong> verteilungspolitische Bevorteilung <strong>der</strong> Rentner, <strong>der</strong>en<br />

<strong>Renten</strong>beginn vor dem 1.1.1955 lag, soll hier nicht<br />

unerwähnt bleiben, doch dürften die sich hieraus ergebenden<br />

Wirkungen wegen <strong>der</strong> abnehmenden Anzahl dieses Personenkreises<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt vernachläßigbar sein.<br />

<strong>Die</strong> Pauschalierung <strong>der</strong> oben genannten Annahmen sollte<br />

jedoch aus vereinfachungs- und verwaltungstechnischen<br />

Gründen als Kompromißlösung akzeptiert werden. Schwerwiegen<strong>der</strong><br />

trägt vielmehr die sich aus dem Korrespondenzprinzip<br />

ergebende Kritik, die sich primär auf die <strong>Renten</strong><br />

<strong>der</strong> GRV bezieht.<br />

1 Siehe Scheil, X., <strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkünften,<br />

München 1983, Seite 35<br />

2 Siehe Statistisches Bun<strong>des</strong>amt, Sterbetafeln in<br />

abgekürzter Form, in : Statistisches Jahrbuch<br />

1986 für die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland,<br />

Stuttgart u. Mainz 1986, Seite 76

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