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Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

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Weitere Gesetze und Rechtsvorschriften<br />

Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von<br />

an<strong>der</strong>en ausgeübt wird.<br />

(3)Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und<br />

weiterh<strong>in</strong> ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung<br />

„Heilpraktiker”.<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

§ 3 <strong>Beratung</strong>sstellen<br />

Die Län<strong>der</strong> stellen e<strong>in</strong> ausreichendes Angebot wohnortnaher<br />

<strong>Beratung</strong>sstellen <strong>für</strong> die <strong>Beratung</strong> nach § 2 sicher. Dabei werden<br />

auch <strong>Beratung</strong>sstellen freier Träger geför<strong>der</strong>t. Die Ratsuchenden<br />

sollen zwischen <strong>Beratung</strong>sstellen unterschiedlicher weltanschaulicher<br />

Ausrichtung auswählen können.<br />

§ 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen<br />

Für die <strong>Beratung</strong> nach den §§ 5 und 6 haben die Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />

ausreichendes plurales Angebot wohnortsnaher <strong>Beratung</strong>sstellen<br />

sicherzustellen. Diese <strong>Beratung</strong>sstellen bedürfen beson<strong>der</strong>er staatlicher<br />

Anerkennung nach § 9. Als <strong>Beratung</strong>sstellen können auch<br />

E<strong>in</strong>richtungen freier Träger und Ärzte anerkannt werden.<br />

380<br />

Än<strong>der</strong>ungen durch das<br />

K<strong>in</strong>dschaftsrechtsreformgesetz (K<strong>in</strong>dRG)<br />

Durch die <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> parlamentarischen <strong>Beratung</strong> bef<strong>in</strong>dliche<br />

Reform des K<strong>in</strong>dschaftsrechts sollen zum 01. Juli 1998 Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>in</strong> Kraft treten, die auch hier dokumentierte Rechtsvorschriften<br />

betreffen. Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d nach dem Stand <strong>der</strong><br />

abschließenden <strong>Beratung</strong>en des Rechtsausschusses des Deutschen<br />

Bundestages am 25./26. Juni 1997 wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

§ 1626 Abs. 3<br />

(3) Zum Wohl des K<strong>in</strong>des gehört <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Umgang mit<br />

beiden Elternteilen. Gleiches gilt <strong>für</strong> den Umgang mit an<strong>der</strong>en<br />

Personen, zu denen das K<strong>in</strong>d B<strong>in</strong>dungen besitzt, wenn ihre<br />

Aufrechterhaltung <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Entwicklung för<strong>der</strong>lich ist.<br />

§ 1671<br />

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge geme<strong>in</strong>sam zusteht,<br />

nicht nur vorübergehend getrennt, so kann je<strong>der</strong> Elternteil<br />

beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong> elterlichen Sorge alle<strong>in</strong> überträgt.<br />

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit<br />

1. <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das K<strong>in</strong>d das<br />

vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und <strong>der</strong> Übertragung<br />

wi<strong>der</strong>spricht, o<strong>der</strong><br />

2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Sorge<br />

und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des<br />

K<strong>in</strong>des am besten entspricht.<br />

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge<br />

auf Grund an<strong>der</strong>er Vorschriften abweichend geregelt werden<br />

muß.<br />

§ 1672<br />

(1) Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht<br />

die elterliche Sorge nach § 1626a Abs. 2 <strong>der</strong> Mutter zu, so kann<br />

<strong>der</strong> Vater mit Zustimmung <strong>der</strong> Mutter beantragen, daß ihm das<br />

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