Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...
Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...
Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Weitere Gesetze und Rechtsvorschriften<br />
Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von<br />
an<strong>der</strong>en ausgeübt wird.<br />
(3)Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und<br />
weiterh<strong>in</strong> ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung<br />
„Heilpraktiker”.<br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
§ 3 <strong>Beratung</strong>sstellen<br />
Die Län<strong>der</strong> stellen e<strong>in</strong> ausreichendes Angebot wohnortnaher<br />
<strong>Beratung</strong>sstellen <strong>für</strong> die <strong>Beratung</strong> nach § 2 sicher. Dabei werden<br />
auch <strong>Beratung</strong>sstellen freier Träger geför<strong>der</strong>t. Die Ratsuchenden<br />
sollen zwischen <strong>Beratung</strong>sstellen unterschiedlicher weltanschaulicher<br />
Ausrichtung auswählen können.<br />
§ 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen<br />
Für die <strong>Beratung</strong> nach den §§ 5 und 6 haben die Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />
ausreichendes plurales Angebot wohnortsnaher <strong>Beratung</strong>sstellen<br />
sicherzustellen. Diese <strong>Beratung</strong>sstellen bedürfen beson<strong>der</strong>er staatlicher<br />
Anerkennung nach § 9. Als <strong>Beratung</strong>sstellen können auch<br />
E<strong>in</strong>richtungen freier Träger und Ärzte anerkannt werden.<br />
380<br />
Än<strong>der</strong>ungen durch das<br />
K<strong>in</strong>dschaftsrechtsreformgesetz (K<strong>in</strong>dRG)<br />
Durch die <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> parlamentarischen <strong>Beratung</strong> bef<strong>in</strong>dliche<br />
Reform des K<strong>in</strong>dschaftsrechts sollen zum 01. Juli 1998 Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>in</strong> Kraft treten, die auch hier dokumentierte Rechtsvorschriften<br />
betreffen. Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d nach dem Stand <strong>der</strong><br />
abschließenden <strong>Beratung</strong>en des Rechtsausschusses des Deutschen<br />
Bundestages am 25./26. Juni 1997 wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />
§ 1626 Abs. 3<br />
(3) Zum Wohl des K<strong>in</strong>des gehört <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Umgang mit<br />
beiden Elternteilen. Gleiches gilt <strong>für</strong> den Umgang mit an<strong>der</strong>en<br />
Personen, zu denen das K<strong>in</strong>d B<strong>in</strong>dungen besitzt, wenn ihre<br />
Aufrechterhaltung <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Entwicklung för<strong>der</strong>lich ist.<br />
§ 1671<br />
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge geme<strong>in</strong>sam zusteht,<br />
nicht nur vorübergehend getrennt, so kann je<strong>der</strong> Elternteil<br />
beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong> elterlichen Sorge alle<strong>in</strong> überträgt.<br />
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit<br />
1. <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das K<strong>in</strong>d das<br />
vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und <strong>der</strong> Übertragung<br />
wi<strong>der</strong>spricht, o<strong>der</strong><br />
2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Sorge<br />
und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des<br />
K<strong>in</strong>des am besten entspricht.<br />
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge<br />
auf Grund an<strong>der</strong>er Vorschriften abweichend geregelt werden<br />
muß.<br />
§ 1672<br />
(1) Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht<br />
die elterliche Sorge nach § 1626a Abs. 2 <strong>der</strong> Mutter zu, so kann<br />
<strong>der</strong> Vater mit Zustimmung <strong>der</strong> Mutter beantragen, daß ihm das<br />
381