Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...
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Das vere<strong>in</strong>fachte Hilfeplanungsverfahren kann von <strong>der</strong> Erziehungsberatungsstelle<br />
selbst durchgeführt werden. Gemäß § 28<br />
KJHG muß je<strong>der</strong> Dienst, <strong>der</strong> Erziehungsberatung vorhält, über<br />
Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen verfügen, die mit unterschiedlichen<br />
methodischen Ansätzen vertraut s<strong>in</strong>d. Durch die<br />
multidiszipl<strong>in</strong>äre Kompetenz <strong>der</strong> Mitarbeiter/-<strong>in</strong>nen <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>sstelle<br />
sowie durch Dienst- und Fachaufsicht ist die Fachlichkeit im<br />
Team <strong>der</strong> Erziehungsberatungsstelle gesichert.<br />
Die Durchführung des vere<strong>in</strong>fachten Hilfeplanungsverfahrens<br />
durch die Erziehungsberatungsstelle selbst bietet sich auch deswegen<br />
an, weil Erziehungsberatungsstellen sich von <strong>der</strong> Mehrzahl<br />
beson<strong>der</strong>er sozialer Dienste dadurch unterscheiden, daß ratsuchende<br />
Eltern, K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche sich unmittelbar an den<br />
<strong>Beratung</strong>sdienst wenden. Dieser unmittelbare Zugang entspricht<br />
dem Charakter <strong>der</strong> Erziehungsberatung als niedrigschwelliges<br />
Angebot. Die Ratsuchenden haben sich zunächst <strong>für</strong> diese Hilfe zur<br />
Erziehung entschieden: E<strong>in</strong>e Notwendigkeit, durch das Jugendamt<br />
über an<strong>der</strong>e Hilfearten zu entscheiden, besteht daher nicht. Wenn<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>geleiteten Erziehungsberatung e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e<br />
Hilfe zur Erziehung als möglicherweise besser geeignet ersche<strong>in</strong>t<br />
o<strong>der</strong> neben Erziehungsberatung ergänzend geleistet werden müßte,<br />
legt die Erziehungsberatungsstelle dies dem Personensorgeberechtigten<br />
dar und zeigt auf, welche weiteren Schritte die Personensorgeberechtigten<br />
<strong>für</strong> den Erhalt <strong>der</strong> notwendigen und geeigneten<br />
Hilfe zu unternehmen haben.<br />
Anmerkung<br />
* Zitiert nach: Nachrichtendienst des Deutschen Vere<strong>in</strong>s, Heft 3/1996, S. 74. Auszüge<br />
<strong>der</strong> Empfehlungen des Deutschen Vere<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d auch abgedruckt <strong>in</strong>: Informationen<br />
<strong>für</strong> Erziehungsberatungsstellen, 1/95, S. 10 ff.<br />
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Die <strong>für</strong> die Jugendhilfe zuständigen Senatoren<br />
und M<strong>in</strong>ister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
Grundsätze <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>heitliche Gestaltung <strong>der</strong><br />
Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>für</strong> die För<strong>der</strong>ung von<br />
Erziehungsberatungsstellen (1973) *<br />
Die Wandlung gesellschaftlicher Strukturen und die zunehmende<br />
Kompliziertheit gesellschaftlicher Vorgänge haben dazu geführt,<br />
daß die Familie wie auch die an<strong>der</strong>en Träger des Erziehungswesens<br />
beson<strong>der</strong>er Hilfe bedürfen, um <strong>der</strong> Aufgabe gerecht zu werden, e<strong>in</strong>e<br />
günstige Persönlichkeitsentwicklung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
zu ermöglichen und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erziehung befriedigende Formen<br />
gesellschaftlichen Lebens vorzuprägen.<br />
Die hier erfor<strong>der</strong>liche Unterstützung kann nur durch e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />
von E<strong>in</strong>zelmaßnahmen sichergestellt werden. Notwendig ist e<strong>in</strong>e<br />
Erweiterung <strong>der</strong> im Rahmen beruflicher und behördlicher Erziehungsfunktionen<br />
gebotenen – „funktionalen“ – Erziehungshilfe.<br />
Zur vertieften <strong>Beratung</strong> und Behandlung schwieriger Erziehungsprobleme<br />
s<strong>in</strong>d jedoch auch – „<strong>in</strong>stitutionelle“ – Hilfen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
die nur von speziellen E<strong>in</strong>richtungen – Erziehungsberatungsstellen<br />
– geleistet werden können. Dabei ist nach Feststellung <strong>der</strong><br />
Weltgesundheitsorganisation davon auszugehen, daß <strong>für</strong> je 50 000<br />
E<strong>in</strong>wohner wenigstens e<strong>in</strong> Erziehungsberatungsteam vorhanden<br />
se<strong>in</strong> soll.<br />
Das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland bisher unzureichende<br />
Angebot <strong>der</strong>artiger Hilfen haben die Konferenz <strong>der</strong> Jugendm<strong>in</strong>ister<br />
und Senatoren und den Ausschuß <strong>für</strong> Bildung und Wissenschaft des<br />
Deutschen Bundestages veranlaßt, den verstärkten Ausbau <strong>der</strong><br />
Erziehungsberatung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik zu for<strong>der</strong>n. Es wurde<br />
u.a. angeregt, die bestehenden Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>für</strong> die<br />
Erziehungsberatung mit dem Ziel optimaler Wirksamkeit <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>stätigkeit<br />
e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> anzugleichen. Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong><br />
Obersten Landesjugendbehörden hat diese Anregung aufgegriffen<br />
und spricht demgemäß <strong>für</strong> die Gestaltung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien<br />
folgende Grundsatzempfehlungen aus:<br />
I. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
1. Aufgabe <strong>der</strong> Jugendämter ist es, die erfor<strong>der</strong>lichen E<strong>in</strong>richtungen<br />
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