16.12.2012 Aufrufe

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5. Jugendhilfeplanung, Statistik<br />

Die freien Träger von Erziehungsberatungsstellen beteiligen sich an<br />

<strong>der</strong> Jugendhilfeplanung des Trägers <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe<br />

(§ 80 KJHG). Hierzu gehört <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Ermittlung des<br />

Bedarfs. Dabei ist darauf zu achten, daß <strong>für</strong> Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger<br />

e<strong>in</strong> ausreichendes <strong>Beratung</strong>sangebot als Leistungen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erziehung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie (§§ 16 – 18 KJHG)<br />

ortsnah zur Verfügung steht und <strong>Beratung</strong>sstellen Erziehungsberatung<br />

nach § 28 KJHG <strong>für</strong> alle Ratsuchenden anbieten können, bei<br />

denen e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Hilfebedarf besteht.<br />

Für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfestatistik s<strong>in</strong>d die <strong>Beratung</strong>sfälle<br />

nach § 28 KJHG zu erheben (vgl. § 98 Ziff. 1a KJHG). <strong>Beratung</strong>sstellen,<br />

die nach dem vorgeschlagenen Modell f<strong>in</strong>anziert wurden,<br />

sollten darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e Gesamtstatistik aller <strong>Beratung</strong>sfälle<br />

führen, die als Grundlage <strong>für</strong> die Festlegung des „För<strong>der</strong>schlüssels“<br />

verwendet werden kann.<br />

Sozialausschuß des Deutschen Städtetages<br />

Stuttgart, den 3./4. Mai 1995<br />

Vorstand <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>für</strong> Jugendhilfe,<br />

Nürnberg, den 20./21. Juni 1995<br />

Anmerkung<br />

* Zitiert nach: Zentralblatt <strong>für</strong> Jugendrecht, Heft 11/1995, S. 496-498.<br />

156<br />

Deutscher Vere<strong>in</strong> <strong>für</strong> öffentliche<br />

und private Fürsorge<br />

Ergänzungen <strong>der</strong> Empfehlungen zur<br />

Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII *)<br />

Bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> Empfehlungen des Deutschen Vere<strong>in</strong>s<br />

zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII (KJHG) (NDV 1994, 317) wurden<br />

die von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Hilfeplanung nach § 36 KJHG“ und den<br />

beteiligten Fachausschüssen vorgelegten Ausführungen zur Hilfeplanung<br />

bei <strong>der</strong> Erziehungsberatung nach § 28 KJHG e<strong>in</strong>stweilen<br />

zurückgestellt, weil kurzfristig Bedenken an den Deutschen Vere<strong>in</strong><br />

herangetragen wurden, die sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf das Zusammenwirken<br />

freier und öffentlicher Träger bei dieser Hilfeart bezogen.<br />

Diese Bedenken konnten jetzt ausgeräumt werden, so daß <strong>der</strong><br />

von dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Hilfeplanung nach § 36<br />

KJHG”, Herrn He<strong>in</strong>z-Hermann Werner, Leiter des Jugendamtes <strong>der</strong><br />

Stadt Mannheim, erarbeitete Ergänzungstext im Fachausschuß<br />

„Jugend und Familie“ abschließend erörtert und vom Vorstand des<br />

Deutschen Vere<strong>in</strong>s <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 7. Dezember 1995 endgültig<br />

verabschiedet werden konnte.<br />

Der unter Ziffer – 4.2 § 28 KJHG (Erziehungsberatung) – <strong>in</strong> die<br />

Empfehlungen des Deutschen Vere<strong>in</strong>s zur Hilfeplanung nach § 36<br />

KJHG – e<strong>in</strong>gefügte Ergänzungstext hat folgenden Inhalt:<br />

4.2 §28 KJHG (Erziehungsberatung)<br />

Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung wird bei Klärung und<br />

Bewältigung <strong>in</strong>dividueller und familienbezogener Probleme und<br />

<strong>der</strong> zugrundeliegenden Faktoren bei <strong>der</strong> Lösung von Erziehungsfragen<br />

sowie bei Trennung und Scheidung e<strong>in</strong>gesetzt. Anlässe <strong>für</strong> die<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erziehungsberatung können körperliche<br />

Auffälligkeiten, seelische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten und<br />

Leistungsprobleme se<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> Regel stehen mehrere Probleme<br />

mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> Zusammenhang. Zwar wirkt die Erziehungsberatung<br />

<strong>in</strong> unterschiedlichem Maße <strong>in</strong> die Privatsphäre <strong>der</strong> Familie h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>,<br />

sie übernimmt jedoch ke<strong>in</strong>e Funktion <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie. Deshalb ist<br />

grundsätzlich e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Hilfeplanungsverfahren ausreichend.<br />

157

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!