Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...
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5. Jugendhilfeplanung, Statistik<br />
Die freien Träger von Erziehungsberatungsstellen beteiligen sich an<br />
<strong>der</strong> Jugendhilfeplanung des Trägers <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe<br />
(§ 80 KJHG). Hierzu gehört <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Ermittlung des<br />
Bedarfs. Dabei ist darauf zu achten, daß <strong>für</strong> Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger<br />
e<strong>in</strong> ausreichendes <strong>Beratung</strong>sangebot als Leistungen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erziehung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie (§§ 16 – 18 KJHG)<br />
ortsnah zur Verfügung steht und <strong>Beratung</strong>sstellen Erziehungsberatung<br />
nach § 28 KJHG <strong>für</strong> alle Ratsuchenden anbieten können, bei<br />
denen e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Hilfebedarf besteht.<br />
Für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfestatistik s<strong>in</strong>d die <strong>Beratung</strong>sfälle<br />
nach § 28 KJHG zu erheben (vgl. § 98 Ziff. 1a KJHG). <strong>Beratung</strong>sstellen,<br />
die nach dem vorgeschlagenen Modell f<strong>in</strong>anziert wurden,<br />
sollten darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e Gesamtstatistik aller <strong>Beratung</strong>sfälle<br />
führen, die als Grundlage <strong>für</strong> die Festlegung des „För<strong>der</strong>schlüssels“<br />
verwendet werden kann.<br />
Sozialausschuß des Deutschen Städtetages<br />
Stuttgart, den 3./4. Mai 1995<br />
Vorstand <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>für</strong> Jugendhilfe,<br />
Nürnberg, den 20./21. Juni 1995<br />
Anmerkung<br />
* Zitiert nach: Zentralblatt <strong>für</strong> Jugendrecht, Heft 11/1995, S. 496-498.<br />
156<br />
Deutscher Vere<strong>in</strong> <strong>für</strong> öffentliche<br />
und private Fürsorge<br />
Ergänzungen <strong>der</strong> Empfehlungen zur<br />
Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII *)<br />
Bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> Empfehlungen des Deutschen Vere<strong>in</strong>s<br />
zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII (KJHG) (NDV 1994, 317) wurden<br />
die von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Hilfeplanung nach § 36 KJHG“ und den<br />
beteiligten Fachausschüssen vorgelegten Ausführungen zur Hilfeplanung<br />
bei <strong>der</strong> Erziehungsberatung nach § 28 KJHG e<strong>in</strong>stweilen<br />
zurückgestellt, weil kurzfristig Bedenken an den Deutschen Vere<strong>in</strong><br />
herangetragen wurden, die sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf das Zusammenwirken<br />
freier und öffentlicher Träger bei dieser Hilfeart bezogen.<br />
Diese Bedenken konnten jetzt ausgeräumt werden, so daß <strong>der</strong><br />
von dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Hilfeplanung nach § 36<br />
KJHG”, Herrn He<strong>in</strong>z-Hermann Werner, Leiter des Jugendamtes <strong>der</strong><br />
Stadt Mannheim, erarbeitete Ergänzungstext im Fachausschuß<br />
„Jugend und Familie“ abschließend erörtert und vom Vorstand des<br />
Deutschen Vere<strong>in</strong>s <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 7. Dezember 1995 endgültig<br />
verabschiedet werden konnte.<br />
Der unter Ziffer – 4.2 § 28 KJHG (Erziehungsberatung) – <strong>in</strong> die<br />
Empfehlungen des Deutschen Vere<strong>in</strong>s zur Hilfeplanung nach § 36<br />
KJHG – e<strong>in</strong>gefügte Ergänzungstext hat folgenden Inhalt:<br />
4.2 §28 KJHG (Erziehungsberatung)<br />
Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung wird bei Klärung und<br />
Bewältigung <strong>in</strong>dividueller und familienbezogener Probleme und<br />
<strong>der</strong> zugrundeliegenden Faktoren bei <strong>der</strong> Lösung von Erziehungsfragen<br />
sowie bei Trennung und Scheidung e<strong>in</strong>gesetzt. Anlässe <strong>für</strong> die<br />
Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erziehungsberatung können körperliche<br />
Auffälligkeiten, seelische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten und<br />
Leistungsprobleme se<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> Regel stehen mehrere Probleme<br />
mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> Zusammenhang. Zwar wirkt die Erziehungsberatung<br />
<strong>in</strong> unterschiedlichem Maße <strong>in</strong> die Privatsphäre <strong>der</strong> Familie h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>,<br />
sie übernimmt jedoch ke<strong>in</strong>e Funktion <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie. Deshalb ist<br />
grundsätzlich e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Hilfeplanungsverfahren ausreichend.<br />
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