16.12.2012 Aufrufe

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgeme<strong>in</strong>e Grundlagen Aufsicht über Erziehungsberatungsstellen<br />

werden sie Verpflichtungen e<strong>in</strong>gehen müssen, über die <strong>der</strong> öffentliche<br />

Träger sicherstellen kann, daß die Ansprüche <strong>der</strong> Bürger<br />

sachgemäß erfüllt werden. Diese Verpflichtungen erfolgen entwe<strong>der</strong><br />

durch Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es Vertrages o<strong>der</strong> als Auflage im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Zuwendungsbescheides des öffentlichen Trägers.<br />

Innerhalb des freien Trägers greift die Dienstaufsicht mit ihren<br />

beiden Aspekten <strong>der</strong> Rechtmäßigkeits- und <strong>der</strong> Zweckmäßigkeitskontrolle<br />

als Folge des privatrechtlich e<strong>in</strong>gegangenen Arbeitsverhältnisses.<br />

Dem Träger steht als Arbeitgeber e<strong>in</strong> Direktionsrecht zu,<br />

aufgrund dessen er Zeit und Ort sowie Art, Umfang und Ausführung<br />

<strong>der</strong> Arbeit durch Weisung bestimmen kann (§ 121 GewO; Arbeitsvertrag<br />

i.V.m. § 315 BGB). Das Direktionsrecht darf nur nach<br />

billigem Ermessen ausgeübt werden und muß <strong>der</strong> Fürsorgepflicht<br />

des Arbeitgebers Rechnung tragen. Die Rechte <strong>der</strong> Personalvertretung<br />

bzw. des Betriebsrates s<strong>in</strong>d zu wahren.<br />

Mittel <strong>der</strong> Aufsichtsführung<br />

Zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufsicht stehen dem freien wie dem<br />

öffentlichen Träger (von Erziehungsberatungsstellen) grundsätzlich<br />

mehrere Mittel zur Aufsichtsführung zur Verfügung, von denen aber<br />

nicht alle auf Erziehungsberatungsstellen angewandt werden können.<br />

Es s<strong>in</strong>d zu unterscheiden:<br />

• Nicht e<strong>in</strong>greifende Aufsichtsmittel<br />

Hierzu gehören: die Unterrichtung, die Erteilung von H<strong>in</strong>weisen,<br />

die Untersuchung von Vorgängen an Ort und Stelle/durch<br />

Aktene<strong>in</strong>sicht. 1<br />

• Regelnde Aufsichtsmittel<br />

Hierzu gehören: abstrakte Verwaltungsvorschriften/allgeme<strong>in</strong>e<br />

Dienstanordnungen; konkrete (Fach-)weisungen; im Bereich des<br />

öffentlichen Trägers auch: konkrete Verwaltungsakte.<br />

• E<strong>in</strong>greifende Aufsichtsmittel<br />

Hierzu gehören: Versagen e<strong>in</strong>er Genehmigung im E<strong>in</strong>zelfall, das<br />

Verlangen, Maßnahmen rückgängig zu machen, Aufhebung von<br />

Maßnahmen.<br />

• Verrichtende Aufsichtsmittel 2<br />

Hierzu gehören: Ersatzvornahme und Selbste<strong>in</strong>tritt des Aufsichtsorgans.<br />

• Diszipl<strong>in</strong>arverfahren.<br />

76<br />

Fachliche Unabhängigkeit als „Freiheit im öffentlichen<br />

Interesse”<br />

Die Idee <strong>der</strong> Aufsicht setzt e<strong>in</strong>e hierarchische Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Organisation von oben nach unten voraus, wie sie <strong>für</strong><br />

staatliche Verwaltungen typisch ist. Im Bereich <strong>der</strong> Wirtschaft, aber<br />

auch bei freien Trägern, s<strong>in</strong>d dagegen dezentrale Entscheidungsstrukturen<br />

typisch. Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung von Elementen <strong>der</strong> Neuen Steuerung<br />

entsteht auch im Bereich öffentlicher Träger die Notwendigkeit,<br />

„flache Entscheidungshierarchien“ zu realisieren.<br />

Die rechtlich pr<strong>in</strong>zipiell unbegrenzte Weisungsgewalt übergeordneter<br />

Entscheidungsebenen f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e fachliche Grenze <strong>in</strong> Arbeitsfel<strong>der</strong>n,<br />

die durch die kommunikative Beziehung zu den Klienten<br />

geprägt s<strong>in</strong>d. An die Stelle e<strong>in</strong>er regelorientierten Entscheidungsstruktur<br />

tritt hier <strong>der</strong> privilegierte Zugang <strong>der</strong> Fachkraft zur jeweiligen<br />

Notlage von hilfebedürftigen Personen (Luthe 1993, S. 555). Anamnese,<br />

Diagnose und die Wahl des beratenden bzw. therapeutischen<br />

Vorgehens s<strong>in</strong>d an die persönliche Wahrnehmung und Situationsdeutung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Fachkraft gebunden. Der damit gegebenen hohen<br />

Eigenverantwortung entspricht e<strong>in</strong> von fachlichen Weisungen freier<br />

Tätigkeitsbereich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bearbeitung des E<strong>in</strong>zelfalls (Kühne 1987, S.<br />

247 f.). E<strong>in</strong>e Erziehungsberatungsstelle erfüllt diese Aufgaben daher<br />

im E<strong>in</strong>klang mit den anerkannten Regeln fachlichen Könnens <strong>in</strong><br />

fachlicher H<strong>in</strong>sicht unabhängig (Grundsätze 1973, S. 81).<br />

Neben die Strukturen <strong>der</strong> Kontrolle tritt mit <strong>der</strong> fachlichen<br />

Unabhängigkeit e<strong>in</strong> zweiter Steuerungsmechanismus. Er hat se<strong>in</strong>e<br />

Grundlage im Grundsatz <strong>der</strong> optimalen Verwirklichung staatlicher<br />

Aufgaben. Soziale Arbeit kann ihr sozialstaatlich gefor<strong>der</strong>tes Aufgabenoptimum<br />

nur erfüllen, wenn <strong>der</strong> Bedarf nach situationsangemessenem<br />

flexiblen Handeln durch e<strong>in</strong>en entsprechenden Freiraum<br />

abgesichert ist (Luthe 1993, S. 518 f.). Fachliche Unabhängigkeit dient<br />

nicht <strong>der</strong> Selbstverwirklichung <strong>der</strong> Fachkraft, son<strong>der</strong>n ist „Freiheit im<br />

öffentlichen Interesse“ (Niehus). Allerd<strong>in</strong>gs muß sichergestellt werden,<br />

daß sich die beiden Steuerungsmechanismen nicht wechselseitig<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> neutralisieren.<br />

Datenschutz/Schutz des Privatgeheimnisses<br />

Die Beziehung zwischen Ratsuchenden und Fachkraft <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Erziehungsberatungsstelle ist auf rückhaltlose Offenheit angewie-<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!