16.12.2012 Aufrufe

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgeme<strong>in</strong>e Grundlagen Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren<br />

Datenschutz<br />

Werden im Rahmen e<strong>in</strong>er <strong>Beratung</strong> nach § 17 KJHG Sozialdaten<br />

(personenbezogene Daten) anvertraut, so unterliegen sie dem<br />

beson<strong>der</strong>en Vertrauensschutz <strong>in</strong> <strong>der</strong> persönlichen und erzieherischen<br />

Hilfe (§ 65 KJHG). Dies bedeutet, daß e<strong>in</strong>e Offenbarung nur<br />

mit E<strong>in</strong>willigung dessen, <strong>der</strong> die Daten anvertraut hat, zulässig ist.<br />

Für Mitarbeiter von Erziehungsberatungsstellen gilt zudem § 203<br />

Abs. 1 Nr. 4 StGB.<br />

Werden dagegen im Rahmen von Gesprächen, die zur Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Mitwirkung des Jugendamtes (bzw. des gemäß § 76 KJHG<br />

ermächtigten freien Trägers) im familiengerichtlichen Verfahren<br />

geführt werden, Sozialdaten (personenbezogene Daten) anvertraut,<br />

so ist ihre Weitergabe an das Familiengericht nicht an die<br />

E<strong>in</strong>willigung des Betroffenen gebunden. Denn die Daten werden zu<br />

dem zu Beg<strong>in</strong>n def<strong>in</strong>ierten und den Eltern mitgeteilten Zweck <strong>der</strong><br />

„Mitwirkung des Jugendamtes“ im familiengerichtlichen Verfahren<br />

erhoben.<br />

Die Bestimmungen des Datenschutzes können aber e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden, wenn zunächst <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>sprozeß stattf<strong>in</strong>det und<br />

danach mit den Eltern E<strong>in</strong>verständnis über die konkrete Form <strong>der</strong><br />

Mitwirkung erzielt wird. Die Betroffenen bestimmen dann selbst, ob<br />

sie <strong>der</strong> Offenbarung durch den sie bisher betreuenden Mitarbeiter<br />

zustimmen o<strong>der</strong> ob sie gegenüber e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en bestimmte<br />

Angaben überhaupt machen wollen. Geht dagegen e<strong>in</strong>e Gesprächsfolge,<br />

die zur Vorbereitung <strong>der</strong> Mitwirkung nach § 50 KJHG<br />

begonnen wurde, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>Beratung</strong>sprozeß über, so entsteht e<strong>in</strong><br />

Konflikt zwischen <strong>der</strong> ursprünglich bezweckten Weitergabe an das<br />

Familiengericht und dem nun erfor<strong>der</strong>lichen Vertrauensschutz.<br />

Auch aus diesem Grunde tritt die <strong>Bundeskonferenz</strong> <strong>für</strong> Erziehungsberatung<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>stitutionelle Trennung von <strong>Beratung</strong> und<br />

Mitwirkung e<strong>in</strong>.<br />

Schlußbemerkung<br />

Die Jugendhilfepraxis hat übere<strong>in</strong>stimmende Vorstellungen von<br />

e<strong>in</strong>er Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren noch nicht<br />

gefunden. Erziehungsberatungsstellen s<strong>in</strong>d aufgefor<strong>der</strong>t, sich aus<br />

ihrem Erfahrungsh<strong>in</strong>tergrund heraus an den Diskussionen vor Ort<br />

zu beteiligen.<br />

54<br />

Dabei muß gesehen werden: Wenn e<strong>in</strong>e Erziehungsberatungsstelle<br />

die Aufgabe <strong>der</strong> Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren<br />

übernimmt, erhält sie rechtlich den Status e<strong>in</strong>er Prozeßbeteiligten.<br />

Dies bedeutet, daß sie bestimmte Rechte <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Verfahrens nach eigener Entscheidung wahrnehmen kann. So hat<br />

sie das Recht, die Prozeßakten e<strong>in</strong>zusehen, um über die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Beratung</strong> bekannt gewordenen Zusammenhänge h<strong>in</strong>aus die dort<br />

nie<strong>der</strong>gelegten Informationen mitzuverwerten. Sie hat auch das<br />

Recht, nach eigenen Ermessen Term<strong>in</strong>e beim Familiengericht<br />

wahrzunehmen. Ferner hat sie das Recht, gegen die Entscheidung<br />

des Familiengerichts Beschwerde e<strong>in</strong>zulegen, wenn dieses z.B. dem<br />

erarbeiteten Elternvorschlag nicht folgt o<strong>der</strong> die Eltern selbst von<br />

diesem Vorschlag wie<strong>der</strong> abweichen. <strong>Beratung</strong>sstellen, die sich<br />

da<strong>für</strong> entscheiden, im E<strong>in</strong>zelfall die Aufgabe <strong>der</strong> Mitwirkung im<br />

familiengerichtlichen Verfahren wahrzunehmen, sollten zuvor klären,<br />

welches Verständnis das Jugendamt damit verb<strong>in</strong>det und nach<br />

Möglichkeit da<strong>für</strong> Sorge tragen, daß weitere rechtliche Schritte vom<br />

Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe vertreten werden. Dies entspricht<br />

<strong>der</strong> Letztverantwortung des Jugendamtes, die auch bei<br />

Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe gemäß § 76 KJHG bestehen bleibt.<br />

Erziehungs- und Familienberatungsstellen tragen <strong>in</strong> erheblichem<br />

Umfang zur <strong>Beratung</strong> von sich trennenden Eltern bei und erarbeiten<br />

<strong>in</strong> diesem Zusammenhang mit ihnen auch Vorschläge zur künftigen<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> elterlichen Sorge. Die Erziehungsberatungsstellen<br />

wirken damit (zumeist) zwar nicht im rechtlichen S<strong>in</strong>ne, aber<br />

<strong>in</strong>haltlich bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> künftigen Beziehungen <strong>der</strong><br />

betroffenen K<strong>in</strong><strong>der</strong> zu ihren Eltern mit.<br />

Das K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetz hat diesen Ansatz e<strong>in</strong>er<br />

Stärkung <strong>der</strong> Elternautonomie durch se<strong>in</strong>en Auftrag, Müttern und<br />

Vätern <strong>Beratung</strong> <strong>in</strong> Fragen <strong>der</strong> Partnerschaft, Trennung und Scheidung<br />

anzubieten, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bedeutung unterstrichen. Die Mitwirkung<br />

des Jugendamtes im familiengerichtlichen Verfahren gründet<br />

dagegen im staatlichen Wächteramt, das dem elterlichen Handeln<br />

Grenzen setzt. Der heute noch zu konstatierende Wi<strong>der</strong>streit<br />

zwischen diesen beiden Denkansätzen wird allerd<strong>in</strong>gs an Relevanz<br />

verlieren, sobald die Regelung <strong>der</strong> elterlichen Sorge aus dem<br />

Scheidungsverbund herausgenommen wird. Nachdem das Bundesverfassungsgericht<br />

die geme<strong>in</strong>same elterliche Sorge Unverheirateter<br />

zugelassen hat, ist <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen elterli-<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!