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Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...

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Datenschutz bei <strong>der</strong> Anwendung von<br />

Personalcomputern <strong>in</strong> Erziehungs- und<br />

Familienberatungsstellen<br />

Erziehungs- und Familienberatungsstellen müssen als grundlegende<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> ihre Arbeit Bed<strong>in</strong>gungen schaffen, die den<br />

Schutz des Privatgeheimnisses <strong>der</strong> Ratsuchenden sicherstellen.<br />

Nur wenn Offenheit und Vertrauen möglich s<strong>in</strong>d, ist <strong>der</strong> Aufbau<br />

e<strong>in</strong>er hilfreichen o<strong>der</strong> auch therapeutischen Beziehung möglich.<br />

Ratsuchende werden sich den Fachleuten <strong>in</strong> den <strong>Beratung</strong>sstellen<br />

nur dann mit ihren persönlichen Problemen und <strong>der</strong>en lebens- bzw.<br />

familiengeschichtlichen H<strong>in</strong>tergründen anvertrauen, wenn sichergestellt<br />

ist, daß die anvertrauten Privatgeheimnisse nicht verletzt,<br />

son<strong>der</strong>n sorgfältig geschützt werden.<br />

Über den Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogener<br />

Daten und <strong>der</strong> Akten <strong>in</strong> Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />

hat die <strong>Bundeskonferenz</strong> <strong>für</strong> Erziehungsberatung bereits mehrere<br />

H<strong>in</strong>weise veröffentlicht, die h<strong>in</strong>reichend über die e<strong>in</strong>zuhaltenden<br />

Bestimmungen <strong>in</strong>formieren.<br />

Der E<strong>in</strong>satz von Personalcomputern <strong>in</strong> Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />

be<strong>in</strong>haltet neue Möglichkeiten, Daten zu speichern,<br />

sie auszuwerten und auf engem Raum zusammenzuführen.<br />

Dabei unterliegen die Daten und <strong>der</strong>en Verarbeitung nicht den<br />

rechtlich und organisatorisch erprobten Schutzmaßnahmen e<strong>in</strong>es<br />

Rechenzentrums, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> ist alle<strong>in</strong>iger Inhaber von<br />

Daten, Datenträgern, Programmen, Betriebssystemen und Anlage.<br />

Durch diese weitgehend unkontrollierte Nutzung <strong>der</strong> Datenverarbeitungsanlage<br />

ist <strong>der</strong> Nutzer <strong>der</strong> Anlage Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

zugleich. Damit erhöht sich das Risiko des (u.U. leichtfertigen<br />

und nicht beabsichtigten) Mißbrauches <strong>der</strong> Daten (z.B.<br />

sowohl durch Entwendung und/o<strong>der</strong> Zusammenführung mit an<strong>der</strong>en<br />

Daten). Es s<strong>in</strong>d daher beson<strong>der</strong>s sorgfältige Maßnahmen zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Daten erfor<strong>der</strong>lich.<br />

In <strong>Beratung</strong>sstellen können Personalcomputer <strong>in</strong> unterschiedlichen<br />

Bereichen Anwendung f<strong>in</strong>den:<br />

• <strong>in</strong> <strong>der</strong> Textverarbeitung<br />

• <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbankverwaltung<br />

• <strong>für</strong> wissenschaftliche und statistische Aufgaben, z.B. Jugend-<br />

68<br />

hilfeplanung<br />

• <strong>für</strong> die Durchführung und Kontrolle von Verwaltungsaufgaben<br />

• <strong>für</strong> diagnostische Zwecke<br />

• <strong>für</strong> die Durchführung üben<strong>der</strong> Verfahren.<br />

Der Personalcomputer als Gegenstand des Datenschutzes<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Erziehungsberatungsstelle<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß <strong>in</strong> Erziehungs- und<br />

Familienberatungsstellen alle Materialien, die im Zusammenhang<br />

mit Ratsuchenden stehen (auch <strong>der</strong> Name, die Anschrift, die<br />

Telefonnummer), personenbezogenen und daher zu schützen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Zugriffsrisiken auf diese Daten müssen so ger<strong>in</strong>g wie möglich<br />

gehalten werden.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>sstelle ist <strong>der</strong> Leiter verantwortlich <strong>für</strong> den Schutz<br />

und den rechtmäßigen Umgang mit gespeicherten Daten. Wenn mehr<br />

als fünf Personen Zugang zu Sozialdaten (personenbezogenen Daten)<br />

haben, muß e<strong>in</strong> Datenschutzbeauftragter benannt werden, <strong>der</strong> <strong>für</strong> die<br />

regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Datenverarbeitung zuständig ist.<br />

In jedem Fall muß geprüft werden, ob evtl. über das Bundesdatenschutzgesetz<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Län<strong>der</strong>bestimmungen gelten.<br />

Alle mit <strong>der</strong> Verarbeitung von Daten betrauten Personen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Beratung</strong>sstelle müssen vom Leiter bzw. dem Träger o<strong>der</strong> dem<br />

Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>sstelle mit den Bestimmungen<br />

des Datenschutzes vertraut gemacht werden und auf das<br />

Datengeheimnis verpflichtet werden. Diese Verpflichtung muß<br />

schriftlich fixiert und Bestandteil <strong>der</strong> Personalakte se<strong>in</strong>.<br />

Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist<br />

nur <strong>für</strong> den Zeitraum und <strong>in</strong> dem Umfang gestattet, wie es<br />

ausschließlich zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung notwendig ist.<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muß beim Landesdatenschutzbeauftragten<br />

gemeldet werden.<br />

Dateien s<strong>in</strong>d „gleichartig aufgebaute Sammlungen von Daten,<br />

die nach bestimmten Merkmalen erfaßt und geordnet, nach<br />

an<strong>der</strong>en bestimmten Merkmalen umgeordnet und ausgewertet<br />

werden“ können, „ungeachtet <strong>der</strong> dabei angewendeten Verfahren;<br />

nicht hierzu gehören Akten und Aktensammlungen, es sei<br />

denn, daß sie durch automatisierte Verfahren umgeordnet und<br />

ausgewertet werden können“. Für den Berater muß <strong>der</strong> Begriff des<br />

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