Rechtsfragen in der Beratung - Bundeskonferenz für ...
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Datenschutz bei <strong>der</strong> Anwendung von<br />
Personalcomputern <strong>in</strong> Erziehungs- und<br />
Familienberatungsstellen<br />
Erziehungs- und Familienberatungsstellen müssen als grundlegende<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> ihre Arbeit Bed<strong>in</strong>gungen schaffen, die den<br />
Schutz des Privatgeheimnisses <strong>der</strong> Ratsuchenden sicherstellen.<br />
Nur wenn Offenheit und Vertrauen möglich s<strong>in</strong>d, ist <strong>der</strong> Aufbau<br />
e<strong>in</strong>er hilfreichen o<strong>der</strong> auch therapeutischen Beziehung möglich.<br />
Ratsuchende werden sich den Fachleuten <strong>in</strong> den <strong>Beratung</strong>sstellen<br />
nur dann mit ihren persönlichen Problemen und <strong>der</strong>en lebens- bzw.<br />
familiengeschichtlichen H<strong>in</strong>tergründen anvertrauen, wenn sichergestellt<br />
ist, daß die anvertrauten Privatgeheimnisse nicht verletzt,<br />
son<strong>der</strong>n sorgfältig geschützt werden.<br />
Über den Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogener<br />
Daten und <strong>der</strong> Akten <strong>in</strong> Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />
hat die <strong>Bundeskonferenz</strong> <strong>für</strong> Erziehungsberatung bereits mehrere<br />
H<strong>in</strong>weise veröffentlicht, die h<strong>in</strong>reichend über die e<strong>in</strong>zuhaltenden<br />
Bestimmungen <strong>in</strong>formieren.<br />
Der E<strong>in</strong>satz von Personalcomputern <strong>in</strong> Erziehungs- und Familienberatungsstellen<br />
be<strong>in</strong>haltet neue Möglichkeiten, Daten zu speichern,<br />
sie auszuwerten und auf engem Raum zusammenzuführen.<br />
Dabei unterliegen die Daten und <strong>der</strong>en Verarbeitung nicht den<br />
rechtlich und organisatorisch erprobten Schutzmaßnahmen e<strong>in</strong>es<br />
Rechenzentrums, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> ist alle<strong>in</strong>iger Inhaber von<br />
Daten, Datenträgern, Programmen, Betriebssystemen und Anlage.<br />
Durch diese weitgehend unkontrollierte Nutzung <strong>der</strong> Datenverarbeitungsanlage<br />
ist <strong>der</strong> Nutzer <strong>der</strong> Anlage Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
zugleich. Damit erhöht sich das Risiko des (u.U. leichtfertigen<br />
und nicht beabsichtigten) Mißbrauches <strong>der</strong> Daten (z.B.<br />
sowohl durch Entwendung und/o<strong>der</strong> Zusammenführung mit an<strong>der</strong>en<br />
Daten). Es s<strong>in</strong>d daher beson<strong>der</strong>s sorgfältige Maßnahmen zum<br />
Schutz <strong>der</strong> Daten erfor<strong>der</strong>lich.<br />
In <strong>Beratung</strong>sstellen können Personalcomputer <strong>in</strong> unterschiedlichen<br />
Bereichen Anwendung f<strong>in</strong>den:<br />
• <strong>in</strong> <strong>der</strong> Textverarbeitung<br />
• <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbankverwaltung<br />
• <strong>für</strong> wissenschaftliche und statistische Aufgaben, z.B. Jugend-<br />
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hilfeplanung<br />
• <strong>für</strong> die Durchführung und Kontrolle von Verwaltungsaufgaben<br />
• <strong>für</strong> diagnostische Zwecke<br />
• <strong>für</strong> die Durchführung üben<strong>der</strong> Verfahren.<br />
Der Personalcomputer als Gegenstand des Datenschutzes<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Erziehungsberatungsstelle<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß <strong>in</strong> Erziehungs- und<br />
Familienberatungsstellen alle Materialien, die im Zusammenhang<br />
mit Ratsuchenden stehen (auch <strong>der</strong> Name, die Anschrift, die<br />
Telefonnummer), personenbezogenen und daher zu schützen s<strong>in</strong>d.<br />
Die Zugriffsrisiken auf diese Daten müssen so ger<strong>in</strong>g wie möglich<br />
gehalten werden.<br />
In <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>sstelle ist <strong>der</strong> Leiter verantwortlich <strong>für</strong> den Schutz<br />
und den rechtmäßigen Umgang mit gespeicherten Daten. Wenn mehr<br />
als fünf Personen Zugang zu Sozialdaten (personenbezogenen Daten)<br />
haben, muß e<strong>in</strong> Datenschutzbeauftragter benannt werden, <strong>der</strong> <strong>für</strong> die<br />
regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Datenverarbeitung zuständig ist.<br />
In jedem Fall muß geprüft werden, ob evtl. über das Bundesdatenschutzgesetz<br />
h<strong>in</strong>ausgehende Län<strong>der</strong>bestimmungen gelten.<br />
Alle mit <strong>der</strong> Verarbeitung von Daten betrauten Personen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Beratung</strong>sstelle müssen vom Leiter bzw. dem Träger o<strong>der</strong> dem<br />
Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Beratung</strong>sstelle mit den Bestimmungen<br />
des Datenschutzes vertraut gemacht werden und auf das<br />
Datengeheimnis verpflichtet werden. Diese Verpflichtung muß<br />
schriftlich fixiert und Bestandteil <strong>der</strong> Personalakte se<strong>in</strong>.<br />
Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist<br />
nur <strong>für</strong> den Zeitraum und <strong>in</strong> dem Umfang gestattet, wie es<br />
ausschließlich zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung notwendig ist.<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten muß beim Landesdatenschutzbeauftragten<br />
gemeldet werden.<br />
Dateien s<strong>in</strong>d „gleichartig aufgebaute Sammlungen von Daten,<br />
die nach bestimmten Merkmalen erfaßt und geordnet, nach<br />
an<strong>der</strong>en bestimmten Merkmalen umgeordnet und ausgewertet<br />
werden“ können, „ungeachtet <strong>der</strong> dabei angewendeten Verfahren;<br />
nicht hierzu gehören Akten und Aktensammlungen, es sei<br />
denn, daß sie durch automatisierte Verfahren umgeordnet und<br />
ausgewertet werden können“. Für den Berater muß <strong>der</strong> Begriff des<br />
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