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kollektiv verbindlicher Entscheidungen anleitet (Pierre/Peters 2005, 3). Die<br />

scharfe Abgrenzung erscheint jedoch als falsche Dichotomie, <strong>de</strong>nn in realiter<br />

erweisen sich politische Handlungsprogramme meist als ein komplexer Mix<br />

unterschiedlichster Governance-Modi. Die häufig zu beobachten<strong>de</strong> statische<br />

und eindimensionale Gegenüberstellung unterschiedlicher Governance-Modi<br />

(Hierarchie, Markt, Netzwerk) prallt in <strong>de</strong>r Regel an <strong>de</strong>r Komplexität und<br />

Dynamik realer Verhältnisse ab und vernachlässigt die Akteursperspektive.<br />

„In <strong>de</strong>r Governance-Perspektive gelten <strong>de</strong>r Staat, <strong>de</strong>r Markt und soziale<br />

Netzwerke und Gemeinschaften als institutionelle Regelungsmechanismen,<br />

die in variablen Kombinationen genutzt wer<strong>de</strong>n. Der Blick richtet sich dabei<br />

auf die institutionellen Steuerungs- und Koordinationsfunktionen dieser<br />

institutionellen Strukturen. (…) Darüber hinaus zielen Governance-Prozesse<br />

auf Än<strong>de</strong>rungen von verhaltenssteuern<strong>de</strong>n Wirkungen institutioneller Regeln<br />

(meta-governance). Steuerung und Koordination resultieren damit aus<br />

<strong>de</strong>m Zusammenwirken von institutionellen Regelsystemen und <strong>de</strong>r Selbststeuerung<br />

<strong>de</strong>r beteiligten Akteure. Gegenstand <strong>de</strong>r Governance-Prozesse ist<br />

immer auch die Anpassung <strong>de</strong>s institutionellen Kontextes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Netzwerkstrukturen.<br />

Das Management von Interaktionsstrukturen und die Institutionenpolitik<br />

spielen also eine wichtige Rolle“ (Benz 2004, 20). Wohlfahrtsstaatliche<br />

Reformen gehen dabei mit Governance-Reformen einher, in<strong>de</strong>m sie<br />

mehr und mehr die territorial und funktional <strong>de</strong>finierten Kompetenzbereiche<br />

<strong>de</strong>s Staates überschreiten. In diesem Sinne beschreibt <strong>de</strong>r Governance-Begriff<br />

klassische Probleme <strong>de</strong>r Sozial- und Arbeitsverwaltung:<br />

– die vertikale und horizontale zuständigkeits- und organisationsübergreifen<strong>de</strong><br />

Kooperation<br />

– die Ausweitung <strong>de</strong>s Staates o<strong>de</strong>r von Behör<strong>de</strong>n durch Verträge und Delegation<br />

auf Drittparteien<br />

– zuständigkeitsüberschreiten<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>s „policy-making“ und <strong>de</strong>r Implementation<br />

(Fre<strong>de</strong>rickson 2005)<br />

Mit Henman/Fenger (2006) lassen sich i<strong>de</strong>altypisch drei Formen <strong>de</strong>r Sozialund<br />

Arbeitsverwaltung unterschei<strong>de</strong>n, das bürokratische, das NPM- und das<br />

Governance-Mo<strong>de</strong>ll.<br />

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