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Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe im Rahmen <strong>de</strong>r örtlichen Zusammenarbeit nach § 18<br />

SGB II hingewiesen. Auf <strong>de</strong>r Grundlage von Kooperationsvereinbarungen<br />

sollten gemeinsame Anlaufstellen geschaffen, Kompetenzen außerhalb <strong>de</strong>r<br />

ARGEN (Beratungsstellen, Träger <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe usw.) mit einbezo-<br />

gen, Vereinbarungen über die Einbeziehung in die Trägerversammlung bzw.<br />

<strong>de</strong>n Beirat <strong>de</strong>r ARGE sowie die Abstimmung und Steuerung von Maßnah-<br />

men und Leistungsangeboten auf <strong>de</strong>r Ebene von Facharbeitsgemeinschaften<br />

erfolgen. „Für <strong>de</strong>n Erfolg im Sinne <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s SGB II ist es von<br />

großer Be<strong>de</strong>utung, dass vor Ort verlässliche Träger- und Kooperationsbezie-<br />

hungen bestehen, damit an <strong>de</strong>n Schnittstellen Schule – Berufsausbildung –<br />

Beschäftigung keine Übergangsprobleme entstehen.“ An<strong>de</strong>rs formuliert, stellt<br />

sich die Frage, ob und wie die Governance-Strukturen im ARGE-Netzwerk<br />

zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Jugendarbeitslosigkeit verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Governance-<br />

Strukturen wer<strong>de</strong>n hier als institutionelle Regelungs- und Kontrollstrukturen<br />

begriffen, die das Han<strong>de</strong>ln innerhalb <strong>de</strong>s ARGE-Netzwerks „lenken“.<br />

Mikropolitischer Ansatz in <strong>de</strong>r Governance-Forschung<br />

Als Ausgangspunkt unserer Analyse gehen wir von einem mikropolitischen<br />

Ansatz <strong>de</strong>r Formierung <strong>de</strong>s ARGE-Netzwerkes aus und richten <strong>de</strong>n Blick<br />

auf die kooperationsseitigen Kontexte <strong>de</strong>r ARGE, <strong>de</strong>nn es sind individu-<br />

elle Akteure an <strong>de</strong>n Grenzstellen <strong>de</strong>r ARGE, die Wi<strong>de</strong>rsprüche und offene<br />

Gestaltungsräume durch eine Vielzahl von Regelungen vor Ort erst ausfüllen<br />

müssen („Feinprogrammierung“). Dies gilt für die Ebene <strong>de</strong>r Angebotssteu-<br />

erung im ARGE-Netzwerk ebenso wie für die konkrete Fallbearbeitung.<br />

Dabei sind es jeweils individuelle Akteure, die als „Agenten“ ihrer Organi-<br />

sation solche vernetzten Regelungsstrukturen (Governance-Arrangements)<br />

hervorbringen. Diese „Grenzstellen“, wie Luhmann sie nennt, stehen in einer<br />

beson<strong>de</strong>ren Interaktion mit <strong>de</strong>n jeweiligen Umwelten (Politik, Leistungs-<br />

erbringer, Betriebe, Klienten etc.) (Luhmann 1969). Sie repräsentieren die<br />

Organisation nach außen und umgekehrt die Umwelt nach innen. An <strong>de</strong>n<br />

Grenzstellen treffen unterschiedliche Erwartungsstrukturen (Klienten-/Orga-<br />

nisationsziele) aufeinan<strong>de</strong>r, die zu Rollenkonflikten einerseits, aber durch die<br />

strategische Nutzung dieser Unsicherheitszonen auch zu gewissen Handlungs-<br />

spielräumen <strong>de</strong>r Stelleninhaber führen. Von hier aus wer<strong>de</strong>n die Beziehungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Organisationen im ARGE-Netzwerk strukturiert und damit<br />

lokal- und zielgruppenspezifische Governance-Kapazitäten auf- und abgebaut<br />

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