Dokument 1.pdf - hb.fh-muenster.de
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Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe im Rahmen <strong>de</strong>r örtlichen Zusammenarbeit nach § 18<br />
SGB II hingewiesen. Auf <strong>de</strong>r Grundlage von Kooperationsvereinbarungen<br />
sollten gemeinsame Anlaufstellen geschaffen, Kompetenzen außerhalb <strong>de</strong>r<br />
ARGEN (Beratungsstellen, Träger <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe usw.) mit einbezo-<br />
gen, Vereinbarungen über die Einbeziehung in die Trägerversammlung bzw.<br />
<strong>de</strong>n Beirat <strong>de</strong>r ARGE sowie die Abstimmung und Steuerung von Maßnah-<br />
men und Leistungsangeboten auf <strong>de</strong>r Ebene von Facharbeitsgemeinschaften<br />
erfolgen. „Für <strong>de</strong>n Erfolg im Sinne <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s SGB II ist es von<br />
großer Be<strong>de</strong>utung, dass vor Ort verlässliche Träger- und Kooperationsbezie-<br />
hungen bestehen, damit an <strong>de</strong>n Schnittstellen Schule – Berufsausbildung –<br />
Beschäftigung keine Übergangsprobleme entstehen.“ An<strong>de</strong>rs formuliert, stellt<br />
sich die Frage, ob und wie die Governance-Strukturen im ARGE-Netzwerk<br />
zur Bekämpfung <strong>de</strong>r Jugendarbeitslosigkeit verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Governance-<br />
Strukturen wer<strong>de</strong>n hier als institutionelle Regelungs- und Kontrollstrukturen<br />
begriffen, die das Han<strong>de</strong>ln innerhalb <strong>de</strong>s ARGE-Netzwerks „lenken“.<br />
Mikropolitischer Ansatz in <strong>de</strong>r Governance-Forschung<br />
Als Ausgangspunkt unserer Analyse gehen wir von einem mikropolitischen<br />
Ansatz <strong>de</strong>r Formierung <strong>de</strong>s ARGE-Netzwerkes aus und richten <strong>de</strong>n Blick<br />
auf die kooperationsseitigen Kontexte <strong>de</strong>r ARGE, <strong>de</strong>nn es sind individu-<br />
elle Akteure an <strong>de</strong>n Grenzstellen <strong>de</strong>r ARGE, die Wi<strong>de</strong>rsprüche und offene<br />
Gestaltungsräume durch eine Vielzahl von Regelungen vor Ort erst ausfüllen<br />
müssen („Feinprogrammierung“). Dies gilt für die Ebene <strong>de</strong>r Angebotssteu-<br />
erung im ARGE-Netzwerk ebenso wie für die konkrete Fallbearbeitung.<br />
Dabei sind es jeweils individuelle Akteure, die als „Agenten“ ihrer Organi-<br />
sation solche vernetzten Regelungsstrukturen (Governance-Arrangements)<br />
hervorbringen. Diese „Grenzstellen“, wie Luhmann sie nennt, stehen in einer<br />
beson<strong>de</strong>ren Interaktion mit <strong>de</strong>n jeweiligen Umwelten (Politik, Leistungs-<br />
erbringer, Betriebe, Klienten etc.) (Luhmann 1969). Sie repräsentieren die<br />
Organisation nach außen und umgekehrt die Umwelt nach innen. An <strong>de</strong>n<br />
Grenzstellen treffen unterschiedliche Erwartungsstrukturen (Klienten-/Orga-<br />
nisationsziele) aufeinan<strong>de</strong>r, die zu Rollenkonflikten einerseits, aber durch die<br />
strategische Nutzung dieser Unsicherheitszonen auch zu gewissen Handlungs-<br />
spielräumen <strong>de</strong>r Stelleninhaber führen. Von hier aus wer<strong>de</strong>n die Beziehungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Organisationen im ARGE-Netzwerk strukturiert und damit<br />
lokal- und zielgruppenspezifische Governance-Kapazitäten auf- und abgebaut<br />
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