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freien Trägerbereichs. Zwar gibt es auch in München seit mehreren Jahren<br />

eine Praxis <strong>de</strong>r Ausschreibung von Einrichtungen. Sie beschränkt sich aller-<br />

dings auf einen kleinen Teilbereich neu zu erstellen<strong>de</strong>r Angebote, insofern<br />

sie nur in Zusammenhang mit einem München-spezifischen Mo<strong>de</strong>ll einer<br />

sozialgerechten Bo<strong>de</strong>nnutzung praktiziert wird: Bei diesem Mo<strong>de</strong>ll wer<strong>de</strong>n<br />

Bauträger dazu verpflichtet, in Neubaugebieten Grundstücke zur Verfügung<br />

zu stellen, auf <strong>de</strong>nen die Stadt Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtungen und an<strong>de</strong>re soziale<br />

Infrastruktureinrichtungen plant und zur Trägerschaft ausschreibt. Die<br />

Schaffung eines kooperativen Investitions- und Vertrauensklimas – ähnlich<br />

wie es zuvor für Frankfurt beschrieben wur<strong>de</strong> – steht also in München noch<br />

aus. Obwohl in <strong>de</strong>n Interviews bei<strong>de</strong> Seiten Verbesserungen im Klima <strong>de</strong>r<br />

Zusammenarbeit hervorhoben, wer<strong>de</strong>n wechselseitige Vorbehalte <strong>de</strong>utlich.<br />

Ein Vertreter <strong>de</strong>s Schulamts klagte beispielsweise, dass sich die freien Träger<br />

an <strong>de</strong>r Übernahme von Betriebsträgerschaften insgesamt nur wenig interessiert<br />

zeigten und sich nur die „Rosinen“ herauspicken wür<strong>de</strong>n; es zeuge<br />

zu<strong>de</strong>m von einem überwiegend organisationsegoistischen und an finanziellen<br />

Kriterien orientierten Verhalten, wenn sie nur im besser geför<strong>de</strong>rten Krippenbereich<br />

in einen Ausbau einsteigen wür<strong>de</strong>n.<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>r Elterninitiativen blieb in München von <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

bei <strong>de</strong>n wohlfahrtsverbandlichen Trägern abgekoppelt. Die Elterninitiativen<br />

waren zunächst von <strong>de</strong>r regulären För<strong>de</strong>rung ausgeschlossen und wur<strong>de</strong>n<br />

ab 1989 lediglich aus Mitteln eines Selbsthilfefonds geför<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r nicht<br />

spezifisch auf <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rbetreuungsbereich zugeschnitten war. Man wusste<br />

lange Zeit nicht, wie man mit ihnen umgehen sollte; mehrmals wur<strong>de</strong>n sie<br />

zwischen <strong>de</strong>m Schulreferat und Jugendamt umressortiert: We<strong>de</strong>r passten sie<br />

in <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>s bayerischen Kin<strong>de</strong>rgartengesetzes und konnten auf dieser<br />

Grundlage geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, noch stellte die Finanzierung mit <strong>de</strong>n Mitteln<br />

<strong>de</strong>r Selbsthilfe langfristig eine ausreichen<strong>de</strong> Existenzgrundlage dar. Gleichzeitig<br />

erfüllten sie jedoch ganz offenbar einen Bedarf, da sie trotz allem expandierten.<br />

Erst <strong>de</strong>r Beschluss, die Zuständigkeit endgültig beim Jugendamt<br />

anzusie<strong>de</strong>ln und dort einen entsprechen<strong>de</strong>n Budgetansatz einzurichten, führte<br />

zu einer Stabilisierung und in einem späteren Schritt zur Integration in <strong>de</strong>n<br />

Bereich <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung.<br />

Aus <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>s Schulreferats blieben die Eltern-Kind-Initiativen,<br />

insoweit sie nicht Träger anerkannter Kin<strong>de</strong>rgärten waren (die <strong>de</strong>n Standards<br />

<strong>de</strong>s bayerischen Kin<strong>de</strong>rgartengesetzes genügen mussten), jedoch weiterhin<br />

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