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Da wir hierarchische Steuerung für das Feld <strong>de</strong>r Altenpflege aber nicht<br />
ausschließen können – so ist etwa die Heimaufsicht als einer <strong>de</strong>r lokalen<br />
Akteure gegenüber <strong>de</strong>n Betreibern durchaus weisungsbefugt (§ 17 HeimG)<br />
–, <strong>de</strong>finieren wir Governance mit Renate Mayntz als: „… das Gesamt aller<br />
nebeneinan<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>r Formen <strong>de</strong>r kollektiven Regelung gesellschaftlicher<br />
Sachverhalte: von <strong>de</strong>r institutionalisierten zivilgesellschaftlichen<br />
Selbstregelung über verschie<strong>de</strong>ne Formen <strong>de</strong>s Zusammenwirkens staatlicher<br />
und privater Akteure bis hin zum hoheitlichen Han<strong>de</strong>ln staatlicher Akteure“<br />
(Mayntz 2004a: 66). Bei Governance in diesem Sinn geht es also um die wie<br />
auch immer zustan<strong>de</strong> gekommenen Regelungen gesellschaftlicher Sachverhalte.<br />
Das ‚Neue‘ an dieser Sichtweise von Governance ist nur, dass Governance<br />
nicht mehr nur als staatliche Steuerung unter Einbeziehung gesellschaftlicher<br />
Akteure gedacht wird, son<strong>de</strong>rn auch, dass, wie Arthur Benz es formuliert,<br />
„zwischen Steuerungssubjekt und Steuerungsobjekt nicht mehr ein<strong>de</strong>utig<br />
unterschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann“ (Benz 2004: 17). Der vorherrschen<strong>de</strong> Interaktionstypus<br />
ist dann die Verhandlung zwischen <strong>de</strong>n Akteuren <strong>de</strong>r Governance-<br />
Struktur. Ein<strong>de</strong>utige Herrschaftsstrukturen sind in dieser Sichtweise eher selten,<br />
wenngleich hierarchische Steuerung dadurch nicht ausgeschlossen wird.<br />
Sie basiert dann aber weniger auf legitimer Autorität als auf <strong>de</strong>r überlegenen<br />
Fähigkeit einzelner Akteure, Belohnungen anzubieten o<strong>de</strong>r mit ernsthaften<br />
Verlusten zu drohen (Scharpf 2000: 282).<br />
5.2.2 Vergleichen<strong>de</strong> Analyse lokaler Governance-Strukturen<br />
In <strong>de</strong>n theoretischen Vorarbeiten für die regional vergleichen<strong>de</strong> Analyse hat<br />
sich ergeben, dass eine Differenzierung zwischen zwei verschie<strong>de</strong>nen Dimensionen<br />
von Governance-Strukturen notwendig ist, die in <strong>de</strong>r Literatur im<br />
Allgemeinen wenig Beachtung fin<strong>de</strong>t:<br />
a) Ebene <strong>de</strong>r institutionalisierten Governance-Strukturen<br />
– Institutionalisierte Governance-Strukturen wer<strong>de</strong>n durch einen<br />
regulativen Rahmen, in unserem Fall die Pflegeversicherung auf <strong>de</strong>r<br />
nationalstaatlichen Ebene, und Kooperations-Notwendigkeiten festgelegt.<br />
Der nationalstaatliche, regulative Rahmen ist für alle Regionen<br />
<strong>de</strong>rselbe, während die Kooperations-Notwendigkeiten variieren<br />
mögen.<br />
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