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Witti-Buch2 2001.qxd - Austrian Ludwig Wittgenstein Society

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<strong>Wittgenstein</strong>s sogenannte Privatsprachenargumentation...<br />

[PG] x ist ein privater Gegenstand gdw. nur genau eine Person y der Träger von x<br />

sein kann und nur genau eine Person y mit x bekannt (acquainted) sein kann.<br />

<strong>Wittgenstein</strong>s Bemerkungen in PU §§246-254 beziehen sich sowohl auf die erste<br />

Bedingung von [PG] als auch auf die zweite Bedingung von [PG]; allerdings schränkt er<br />

die Diskussion von [PG] auf Empfindungen bzw. Schmerzen als Beispiele für private<br />

oder psychische "Gegenstände" ein. Über dies hinaus gibt er den beiden Bedingungen<br />

von [PG] eine etwas abgeänderte Lesart von der, die ich oben ausgeführt habe.<br />

<strong>Wittgenstein</strong> scheint ‚es gibt nur genau eine Person y die x haben kann' statt ‚es gibt nur<br />

genau eine Person y die der Träger von x sein kann' vorzuschweben und ‚es gibt nur<br />

genau eine Person y die wissen kann, dass sie x hat' anstelle von ‚es gibt nur genau<br />

eine Person y die mit x bekannt (acquainted) sein kann'. Auf das Beispiel der Schmerzen<br />

angewandt, das <strong>Wittgenstein</strong> gewöhnlich in diesem Zusammenhang verwendet, lauten<br />

diese beiden Bedingungen des Terminus "privater Gegenstand" wie folgt:<br />

[B1] Es gibt nur genau eine Person x, die den Schmerz von x haben kann.<br />

[B2] Es gibt nur genau eine Person x, die wissen kann, das x Schmerzen hat.<br />

Es ist deshalb angebracht, anhand der beiden Bedingungen [B1] und [B2]<br />

<strong>Wittgenstein</strong>s Argumentation gegen [AS'](1') und [PG] im speziellen zu rekonstruieren.<br />

Was hier angemerkt werden muss, ist der Umstand, dass eine Rekonstruktion von<br />

<strong>Wittgenstein</strong>s Argumentation gegen [B1] und [B2] ausschließlich auf dem Hintergrund<br />

von PU §246-254 nahezu unmöglich ist, da in diesen Paragraphen eine Argumentation<br />

nur angedeutet wird, die sich in anderen Schriften <strong>Wittgenstein</strong>s finden lässt: hier seien<br />

vor allem Das Blaue <strong>Buch2</strong>0 und die Philosophischen Bemerkungen21 genannt.<br />

Der zweite Einwand gegen [AS'] betrifft die beiden Bedingungen [AS'](6') und<br />

[AS'](7'), die in PU §§256-270 einer Kritik unterzogen werden.<br />

Die Argumentation <strong>Wittgenstein</strong>s gegen [AS'](6') und [AS'](7') knüpft an jene<br />

Ausführungen an, die er in PU §28-36 gegen [AS](6) vorgebracht hat, wo er die primäre<br />

Rolle von hinweisenden Definitionen zur Erklärung der Bedeutung von Wörtern<br />

zurückgewiesen hat. <strong>Wittgenstein</strong> wendet in PU §28-36 folgendes gegen die primäre<br />

Rolle von hinweisenden Definitionen zur Erklärung der Bedeutung ein: Hinweisende<br />

Definition der Art ‚N.' oder ‚Dies ist N.' oder ‚Dies ist ein/e N.', wobei ‚N' eine Variable für<br />

Wörter oder Namen von S ist, sind mehrdeutig und können deshalb für sich genommen<br />

die Bedeutung eines Wortes oder Namens von S nicht erklären oder festlegen. Eine der<br />

folgenden zwei Bedingungen muss laut <strong>Wittgenstein</strong> erfüllt sein, damit mittels einer<br />

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