09.10.2013 Views

Witti-Buch2 2001.qxd - Austrian Ludwig Wittgenstein Society

Witti-Buch2 2001.qxd - Austrian Ludwig Wittgenstein Society

Witti-Buch2 2001.qxd - Austrian Ludwig Wittgenstein Society

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>Wittgenstein</strong>s sogenannte Privatsprachenargumentation...<br />

des Wortes N kennt, einem Sprecher y, der die Bedeutung von N nicht kennt,<br />

die Bedeutung von N erklärt, wenn x mittels einer Serie22 von hinweisenden<br />

Definitionen der Form ‚N.' oder ‚Dies ist N.' oder ‚Dies ist ein/e N.' die Bedeutung<br />

des Wortes N eindeutig festlegt, wobei er in mögliche falsche Reaktionen von y<br />

korrigierend eingreift.<br />

Dieser Bedingung zufolge scheint es auf den ersten Blick nämlich durchaus möglich<br />

zu sein, dass hinweisende Definitionen die primäre Rolle bei der Erklärung der<br />

Bedeutung von Wörtern haben.<br />

Was <strong>Wittgenstein</strong> allerdings gegen diese Bedingung einzuwenden hat, ist dass es<br />

sich bei dem in (c) skizzierten Vorgang um kein Erklären, sondern um ein Abrichten<br />

handelt. So, wie es in (c) beschrieben ist, wird einem Kind der Gebrauch eines Wortes<br />

beigebracht, nämlich durch Übung und Beispiele. Hierbei wird dem Kind allerdings kein<br />

bestimmter Gebrauch eines Wortes erklärt, sondern das Kind wird auf einen bestimmten<br />

Gebrauch abgerichtet (vgl. PU§5) oder wie <strong>Wittgenstein</strong> an anderer Stelle sagt: "Ich<br />

mach's ihm vor, er macht es mir nach: und ich beeinflusse ihn durch Äußerungen der<br />

Zustimmung, der Ablehnung, der Erwartung, der Aufmunterung. Ich lasse ihn gewähren,<br />

oder halte ihn zurück; usw." (PU §208)<br />

Die Variante (c) geht von der nach <strong>Wittgenstein</strong> irrigen Vorstellung aus, dass<br />

(beispielsweise) ein Kind bereits eine Sprache hat (vgl.§32) und unter dieser<br />

Voraussetzung hinweisende Definitionen, wie in (c) beschrieben, die primäre Rolle bei<br />

der Erklärung der Bedeutung eines Wortes haben können. Nach <strong>Wittgenstein</strong> ist "einem<br />

Sprecher ... die Bedeutung von N erklärt" in (c) durch "einen Sprecher ... auf den<br />

Gebrauch von N abrichtet" zu ersetzen, um etwaigen Missverständnissen in bezug auf<br />

(c) und die primäre Funktion von hinweisenden Definitionen zur Erklärung der<br />

Bedeutung von Wörtern vorzubeugen.<br />

Was haben nun die angeführten drei Bedingungen für erfolgversprechende<br />

hinweisende Definitionen mit dem zweiten Einwand gegen [AS'] zu tun? Der<br />

wesentliche Unterschied zwischen einer gewöhnlichen hinweisenden Definition und<br />

einer sogenannten privaten hinweisenden Definition ist, dass im letzteren Fall ein<br />

Zeigen auf den Gegenstand unmöglich ist, dass es nur so etwas wie ein Konzentrieren<br />

auf einen Gegenstand, wie <strong>Wittgenstein</strong> es nennt, geben kann und, dass diese<br />

Gegenstände auf die man sich konzentriert, um eine Verbindung eines Gegenstandes<br />

mit einem Zeichen assoziativ herzustellen, private Gegenstände nach [PG] sind. Der in<br />

PU §256-270 ausgeführte Einwand gestaltet sich grob gesprochen derart, dass<br />

<strong>Wittgenstein</strong> dort zu zeigen versucht, dass eine sogenannte private hinweisende<br />

Definition keine der angeführten drei Bedingungen für erfolgversprechende hinweisende<br />

239

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!