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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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gestiegen, so dass eine stärkere Harmonisierung des statistischen Instrumentariums – in<br />

diesem Fall <strong>der</strong> den Erhebungen zugrunde liegenden <strong>Klassifikation</strong>en – erfor<strong>der</strong>lich war.<br />

Ausgangspunkt <strong>der</strong> Harmonisierungsbemühungen war die dritte Revision <strong>der</strong><br />

Internationalen Systematik <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftszweige</strong> (ISIC Rev. 3) 5) . Sie wurde von einer<br />

gemeinsamen Arbeitsgruppe des Statistischen Amtes <strong>der</strong> Vereinten Nationen und dem<br />

Statistischen Amt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) unter enger Beteiligung von<br />

Vertretern <strong>der</strong> Mitgliedstaaten vorgenommen und von <strong>der</strong> Statistischen Kommission <strong>der</strong><br />

Vereinten Nationen im Februar 1989 gebilligt.<br />

Anschließend wurde von einer aus Vertretern von Eurostat und den Mitgliedstaaten<br />

zusammengesetzten Arbeitsgruppe eine überarbeitete Fassung <strong>der</strong> N.A.C.E. 1970 erstellt,<br />

die statistische Systematik <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftszweige</strong> in <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

(NACE Rev. 1) 6) . Ausgehend von <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> ISIC Rev. 3 wurde dabei eine tiefere<br />

Glie<strong>der</strong>ung eingeführt, um die in <strong>der</strong> ISIC nur unzureichend vertretenen, für die EU und ihre<br />

Mitgliedstaaten jedoch wichtigen <strong>Wirtschaftszweige</strong> wi<strong>der</strong>zuspiegeln. Die NACE ist –<br />

entsprechend dem Konzept <strong>der</strong> ISIC – eine <strong>Klassifikation</strong> wirtschaftlicher Tätigkeiten, die<br />

nicht mehr unterscheidet, ob bestimmte Dienstleistungen marktbestimmt o<strong>der</strong> nicht<br />

marktbestimmt sind bzw. ob sie von Unternehmen, vom Staat o<strong>der</strong> von Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck erbracht werden.<br />

– Um die wirklichkeitsnahe Darstellung wirtschaftszweigbezogener Daten zu gewährleisten,<br />

haben die Vereinten Nationen und – parallel dazu – die EU Ende <strong>der</strong> 90er Jahre ihre<br />

Wirtschaftszweigklassifikationen überarbeitet. Die Neufassungen sind als ISIC Rev. 3.1 und<br />

NACE Rev. 1.1 7) veröffentlicht worden. Bei <strong>der</strong> Überarbeitung dieser internationalen<br />

<strong>Klassifikation</strong>en handelt es sich lediglich um behutsame Aktualisierungen ohne signifikante<br />

Strukturverän<strong>der</strong>ungen. Mit <strong>der</strong> NACE Rev. 1.1 wurden einige neue Positionen und<br />

einige geän<strong>der</strong>te Bezeichnungen eingeführt. Ziel <strong>der</strong> Überarbeitung war es,<br />

• neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, die es bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NACE Rev. 1 noch nicht<br />

gegeben hatte (z. B. Call Center);<br />

• Tätigkeiten zu berücksichtigen, die aufgrund des technologischen Wandels o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

verän<strong>der</strong>ten wirtschaftlichen Realität seit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NACE Rev. 1 deutlich an<br />

Bedeutung gewonnen hatten;<br />

• Fehler in <strong>der</strong> NACE Rev. 1 zu korrigieren.<br />

Damit sollten allzu große Brüche in den statistischen Zeitreihen vermieden werden. Im<br />

Mittelpunkt <strong>der</strong> Überarbeitung standen vor allen Reaktionen auf den seit Einführung <strong>der</strong><br />

NACE Rev. 1 eingetretenen technologischen Wandel und auf verän<strong>der</strong>te wirtschaftliche<br />

5) International Standard Industrial Classification.<br />

6) Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communautés européenne; Verordnung (EWG) Nr.<br />

3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990, ABl. EG Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S. 1, geän<strong>der</strong>t durch<br />

Verordnung (EWG) Nr. 761/93 <strong>der</strong> Kommission vom 24. März 1993, ABl. EG Nr. L 83 vom 3. April 1993, S. 1.<br />

7) Verordnung (EG) Nr. 29/2002 <strong>der</strong> Kommission vom 19. Dezember 2001, ABl. EG Nr. L 6 vom 10. Januar 2002,<br />

S. 3.<br />

12 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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