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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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H. Homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene<br />

Die homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE) ist <strong>der</strong> Teil einer homogenen<br />

Produktionseinheit, <strong>der</strong> sich auf örtlicher Ebene befindet.<br />

ABSCHNITT IV<br />

Ergänzende Erläuterungen<br />

A. Öffentliche Körperschaften und private Organisationen<br />

1. Im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Körperschaften ist die geeignete statistische Einheit für die<br />

Erhebung und Aufbereitung von Statistiken sehr variabel (z.B. Zentralstaat, Sozialversicherung<br />

o<strong>der</strong> lokale Gebietskörperschaft <strong>der</strong> Region, <strong>der</strong> Provinz, des Departements, <strong>der</strong> Grafschaft,<br />

<strong>der</strong> Gemeinde, <strong>der</strong> Stadt). Die verschiedenen Körperschaften planen, kontrollieren und<br />

verwalten gemeinsam die Finanzen <strong>der</strong> sie konstituierenden Institutionen (diese Organe<br />

können z.B. Ministerien sein, Generaldirektionen, Direktionen, Büros, Agenturen, Ämter usw.).<br />

Einige dieser Körperschaften – insbeson<strong>der</strong>e die lokalen Gebietskörperschaften – werden<br />

jedoch wahrscheinlich, was die Art <strong>der</strong> Tätigkeit anbelangt, weitaus heterogener sein als die<br />

Kapitalgesellschaften.<br />

2. Häufig sind die Tätigkeiten dieser Körperschaften dem Abschnitt L <strong>der</strong> NACE Rev. 1<br />

"Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" zuzuordnen, an<strong>der</strong>e hingegen<br />

üben im wesentlichen Tätigkeiten aus, die an<strong>der</strong>en Abschnitten zuzurechnen sind: "Erziehung<br />

und Unterricht" (Abschnitt M), "Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen" (Abschnitt N),<br />

"Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen" (Abschnitt O) o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e.<br />

3. Sollen Datenreihen über Größen des privaten Sektors mit Daten über diese nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong><br />

Wirtschaftstätigkeit klassifizierten öffentlichen Körperschaften und privaten Organisationen<br />

kombiniert werden, so müssen die für ihre Festlegung und Klassifizierung verwendeten<br />

statistischen Einheiten Größen entsprechen, die den statistischen Einheiten, wie sie im<br />

privaten Sektor definiert sind, möglichst nahekommen. Daher sind alle im privaten Sektor<br />

verwendeten Kriterien analog auch auf die öffentlichen Körperschaften anwendbar. Das<br />

gleiche gilt für die privaten Organisationen.<br />

594 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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