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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt N: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen<br />

78.3 Sonstige Überlassung von Arbeitskräften<br />

78.30 Sonstige Überlassung von Arbeitskräften<br />

78.30.0 Sonstige Überlassung von Arbeitskräften<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– sonstige Bereitstellung von Arbeitskräften für Kunden.<br />

Die hier eingeordneten Unternehmen sind offizieller Arbeitgeber in Sachen Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnung, Steuern und Abgaben und in an<strong>der</strong>en Personalfragen, sie sind jedoch<br />

nicht für die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung <strong>der</strong> Arbeitskräfte zuständig.<br />

Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt üblicherweise langfristig o<strong>der</strong> unbefristet und die<br />

hier eingeordneten Einheiten nehmen im Zusammenhang damit ein breites Spektrum von<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Personalverwaltung wahr.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Bereitstellung von Personalfunktionen zusammen mit Führung von Unternehmen o<strong>der</strong> Aufsicht über<br />

Unternehmen (s. Klassen <strong>der</strong> Wirtschaftstätigkeit des betreffenden Unternehmens)<br />

– Überlassung von Arbeitskräften an Kunden, um den Personalbestand des Kunden vorübergehend<br />

aufzustocken o<strong>der</strong> zu verstärken (s. 78.20.0)<br />

488 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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