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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt T: Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von<br />

Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt<br />

98.1 Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt<br />

98.10 Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt<br />

98.10.0 Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt<br />

Diese Unterklasse umfasst die Produktion von Waren für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte, d. h. die Tätigkeit von privaten<br />

Haushalten, die eine Vielzahl von Waren für den Eigenbedarf produzieren. Dazu zählen das<br />

Jagen und Sammeln, die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die Errichtung von<br />

Unterkünften sowie die Herstellung von Bekleidung und an<strong>der</strong>en Waren für den Eigenbedarf<br />

durch private Haushalte.<br />

Sofern private Haushalte auch marktbestimmte Waren produzieren, werden sie in den<br />

entsprechenden Wirtschaftszweig eingeordnet, zu dem die Herstellung <strong>der</strong> Waren gehört.<br />

Wenn sie hauptsächlich eine bestimmte Art von Waren für den Eigenbedarf produzieren,<br />

sind sie dem Wirtschaftszweig zuzurechnen, <strong>der</strong> diese Waren für den Absatz an Dritte<br />

produziert.<br />

98.2 Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf<br />

ohne ausgeprägten Schwerpunkt<br />

98.20 Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf<br />

ohne ausgeprägten Schwerpunkt<br />

98.20.0 Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf<br />

ohne ausgeprägten Schwerpunkt<br />

Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeit <strong>der</strong> Erbringung von Dienstleistungen für den<br />

Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte. Zu diesen<br />

Tätigkeiten zählen Kochen, Unterrichten, Versorgung von Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n und an<strong>der</strong>e,<br />

durch den Haushalt für den Eigenbedarf erbrachte Dienstleistungen.<br />

Sofern private Haushalte auch verschiedene Waren für den Eigenbedarf produzieren,<br />

werden sie in <strong>der</strong> Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt zugeordnet.<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 555

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