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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Verchromen), Herstellung und Veredeln von Bekleidung und ähnliche Grundbestandteile des<br />

Produktionsablaufs.<br />

Ein Auftraggeber, <strong>der</strong> den gesamten Transformationsprozess auslagert, ist nur dann dem<br />

Verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen, wenn er Eigentümer <strong>der</strong> als Input für das Produktionsverfahren<br />

verwendeten Materialien (und somit auch Eigentümer des Outputs) ist. Ein<br />

Auftraggeber, <strong>der</strong> nur einen Teil des Transformationsprozesses auslagert, ist dem Verarbeitenden<br />

Gewerbe zuzuordnen. In allen an<strong>der</strong>en Fällen wird <strong>der</strong> Auftraggeber nach dem<br />

Prinzip <strong>der</strong> Wertschöpfung eingeordnet, z. B. in Abschnitt G ("Handel; Instandhaltung und<br />

Reparatur von Kraftfahrzeugen") (je nach <strong>der</strong> Tätigkeit und dem jeweils verkauften Gut, siehe<br />

Unterabschnitt 3.4.2 dieser Vorbemerkungen) o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en Abschnitten, z. B. den Abschnitten<br />

M "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen"<br />

o<strong>der</strong> N "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen".<br />

Bei <strong>der</strong> Auslagerung von Personaldienstleistungen ist zwischen einer befristeten und einer<br />

langfristigen bzw. unbefristeten Auslagerung zu unterscheiden:<br />

• Handelt es sich um eine befristete Auslagerung, so ist <strong>der</strong> Auftraggeber gemäß seiner<br />

tatsächlichen Tätigkeit einzuordnen (z. B. "Verarbeitendes Gewerbe"). Der Subunternehmer<br />

ist <strong>der</strong> Unterklasse 78.20.0 ("Befristete Überlassung von Arbeitskräften") <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong><br />

zuzuordnen.<br />

• Handelt es sich um eine langfristige o<strong>der</strong> unbefristete Auslagerung, so ist <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

gemäß seiner tatsächlichen Tätigkeit einzuordnen (z. B. "Verarbeitendes Gewerbe"). Der<br />

Subunternehmer ist <strong>der</strong> Unterklasse 78.30.0 ("Sonstige Überlassung von Arbeitskräften")<br />

<strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> zuzuordnen.<br />

Anzumerken ist, dass die genannten Regeln nur für die Klassifizierung <strong>der</strong> ausgelagerten<br />

Wirtschaftstätigkeiten gelten. Wenn Auftraggeber o<strong>der</strong> Subunternehmer auch an<strong>der</strong>e<br />

Tätigkeiten ausüben, muss ihre Gesamtklassifizierung nach dem Wertschöpfungsprinzip für<br />

alle Tätigkeiten erfolgen.<br />

Die vorstehend allgemein beschriebenen Klassifizierungsregeln im Zusammenhang mit<br />

ausgelagerten Tätigkeiten werden im Folgenden detailliert erläutert:<br />

Auslagerung von Teilen eines Verarbeitungsprozesses<br />

Ein Auftraggeber lässt einen Teil eines Verarbeitungsprozesses von einem Subunternehmer<br />

durchführen.<br />

Klassifizierungsregeln:<br />

Der Auftraggeber wird so klassifiziert, als würde er den gesamten Verarbeitungsprozess selbst<br />

durchführen.<br />

Der Subunternehmer wird ebenso klassifiziert wie Einheiten, die dieselben Waren o<strong>der</strong><br />

Dienstleistungen auf eigene Rechnung produzieren.<br />

32 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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