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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt A: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen <strong>der</strong> Jagd und Fallenstellerei (s. 01.70.0)<br />

– Betrieb von Froschfarmen, Krokodilfarmen, Meereswürmerfarmen (s. 03.21.0, 03.22.0)<br />

– Betrieb von Fischfarmen, einschließlich Zucht von Zierfischen (s. 03.21.0, 03.22.0)<br />

– Aufnahme und Dressur von Haustieren (s. 96.09.0)<br />

– Zucht und Haltung von Geflügel (s. 01.47.1 bis .9)<br />

01.5 Gemischte Landwirtschaft<br />

01.50 Gemischte Landwirtschaft<br />

01.50.0 Gemischte Landwirtschaft<br />

Diese Unterklasse umfasst die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt. Der Gesamtumfang <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht<br />

entscheidend. Macht <strong>der</strong> Pflanzenbau o<strong>der</strong> die Tierhaltung in einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb mehr als 66 % des gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes aus, so ist<br />

die Gesamttätigkeit nicht dieser Klasse zuzurechnen, son<strong>der</strong>n entwe<strong>der</strong> dem Pflanzenbau<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tierhaltung.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– gemischte pflanzliche Erzeugung (s. 01.1 und 01.2)<br />

– gemischte tierische Erzeugung (s. 01.4)<br />

166 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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