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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt G: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)<br />

Diese Abteilung umfasst den Wie<strong>der</strong>verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an<br />

private Haushalte für den privaten Ge- o<strong>der</strong> Verbrauch, in Verkaufsräumen, einschließlich<br />

Warenhäusern, an Marktständen, durch Versandhäuser, im Straßenhandel und durch<br />

Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften usw.<br />

Der Einzelhandel wird in dieser Abteilung zunächst nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Verkaufsstelle<br />

klassifiziert (Einzelhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 47.1 bis 47.7; Einzelhandel nicht in<br />

Verkaufsräumen: Gruppen 47.8 und 47.9). Der Einzelhandel in Verkaufsräumen umfasst<br />

auch den Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (Klasse 47.79). Zudem wird beim Einzelhandel<br />

in Verkaufsräumen unterschieden zwischen spezialisiertem Einzelhandel (Gruppen 47.2<br />

bis 47.7) und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 47.1). Der spezialisierte<br />

Einzelhandel in Verkaufsräumen wird weiter nach dem Warensortiment unterteilt. Der<br />

Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen wird nach Arten des Einzelhandels unterteilt, wie<br />

Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (Gruppe 47.8) und sonstiger<br />

Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen, z. B. Versandhandel, Haustürverkauf,<br />

Automatenverkauf usw. (Gruppe 47.9).<br />

Die in dieser Abteilung verkauften Waren sind auf Erzeugnisse beschränkt, die allgemein<br />

als Konsumgüter o<strong>der</strong> Einzelhandelswaren bezeichnet werden. Daher sind Waren, die<br />

normalerweise nicht im Einzelhandel verkauft werden, wie etwa Getreide, Erze,<br />

Industriemaschinen usw., ausgeschlossen. Ebenfalls zu dieser Abteilung gehören<br />

Einheiten, <strong>der</strong>en Tätigkeit überwiegend im Verkauf ausgestellter Waren an private<br />

Haushalte besteht, etwa von Personalcomputern, Papier- und Schreibwaren, Farben o<strong>der</strong><br />

Holz, auch wenn diese Produkte nicht für den persönlichen Gebrauch o<strong>der</strong> für den<br />

Haushalt bestimmt sind. Die handelsübliche Behandlung, die z. B. Sortieren, Trennen,<br />

Zusammenstellen und Verpacken umfassen kann, tangiert nicht die Wesenseigenschaften<br />

einer Ware.<br />

Diese Abteilung umfasst auch den Einzelhandel durch Handelsvertreter und<br />

Einzelhandelstätigkeiten von Auktionshäusern.<br />

Diese Abteilung umfasst nicht:<br />

– Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör (s. Abteilung 45)<br />

– Handel mit Getreide, Erzen, Rohöl, technischen Chemikalien, Eisen und Stahl sowie mit<br />

Industriemaschinen und Ausrüstungen usw. (s. Abteilung 46)<br />

– Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle o<strong>der</strong> zum Mitnehmen für den<br />

alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56)<br />

– Vermietung von Gebrauchsgütern (s. Gruppe 77.2)<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 389

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