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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt K: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

64.19 Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)<br />

Diese Klasse umfasst das Hereinnehmen von Einlagen o<strong>der</strong> einlagenähnlichen<br />

Finanzmitteln sowie die Kreditgewährung. Die Kreditgewährung kann verschiedene Formen<br />

annehmen, z. B. die Form von Darlehen, Hypothekarkrediten, Kreditkarten usw. Zu den<br />

Tätigkeiten <strong>der</strong> hier zu klassifizierenden Einheiten gehört auch das Führen von<br />

Wertpapierdepots.<br />

64.19.1 Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Kreditinstitute in privater Rechtsform (ohne die <strong>der</strong> eingetragenen Genossenschaft), die in<br />

<strong>der</strong> Regel Bankgeschäfte aller Art betreiben. Das Schwergewicht liegt im kurz- und<br />

mittelfristigen Kredit- und Einlagengeschäft.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen<br />

hereinnehmen (s. 64.92.1)<br />

– Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)<br />

64.19.2 Kreditinstitute des Sparkassensektors<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– abgesehen von wenigen Ausnahmen kommunale Einrichtungen, <strong>der</strong>en Gewährträger<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die<br />

Entgegennahme von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger<br />

Kredite (vor allem Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das<br />

kurz und mittelfristige Kreditgeschäft.<br />

– Zentralinstitute (Landesbanken) <strong>der</strong> in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen<br />

Sparkassen. Die Landesbanken dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als<br />

Abwicklungsstellen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche<br />

Mittel im Rahmen spezieller Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die<br />

"Hausbanken" <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Sie betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und<br />

besitzen das Emissionsrecht; darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Bausparkassen (s. 64.19.6)<br />

– Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen<br />

hereinnehmen (s. 64.92.1)<br />

– Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)<br />

446 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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