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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

13 Herstellung von Textilien<br />

Diese Abteilung umfasst Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Weberei, Veredlung von<br />

Textilien und Bekleidung, Herstellung von konfektionierten Textilwaren außer Bekleidung<br />

(z. B. Hauswäsche, Decken, Teppiche, Seilerwaren usw.). Der Anbau natürlicher Fasern ist in<br />

Abteilung 01 eingeordnet, die Herstellung von synthetischen Fasern als chemisches<br />

Verfahren gehört zur Unterklasse 20.60.0. Die Herstellung von Bekleidung wird in Abteilung<br />

14 dieser <strong>Klassifikation</strong> zugeordnet.<br />

13.1 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei<br />

13.10 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei<br />

13.10.0 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei<br />

Diese Unterklasse umfasst die Vorgänge des Aufbereitens von textilen Fasern und das<br />

Verspinnen von Spinnstoffen. Dazu eignen sich unterschiedliche Rohstoffe, z. B. Seide,<br />

Wolle und an<strong>der</strong>e tierische, pflanzliche und Kunstfasern, Papier, Glasfasern usw.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Aufbereitungsvorgänge an Spinnstoffen:<br />

• Haspeln und Waschen von Seide<br />

• Entfetten und Karbonisieren von Wolle und Färben von Wollvlies<br />

• Kardieren und Kämmen von tierischen, pflanzlichen und Kunstfasern<br />

– Spinnen und Herstellung von Garn zum Weben o<strong>der</strong> von Nähgarn, als Handelsware o<strong>der</strong><br />

zur Weiterverarbeitung:<br />

• Schwingen von Flachs<br />

• Texturieren, Zwirnen, Fachen, Drehen, Tauchfärben von synthetischen o<strong>der</strong> künstlichen<br />

Filamentgarnen<br />

– Herstellung von Papiergarn<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Aufbereitungsvorgänge, die von <strong>der</strong> Landwirtschaft durchgeführt werden (s. Abteilung 01)<br />

– Rösten von Faserpflanzen (Flachs, Jute, Kokos usw.) (s. 01.16.0)<br />

– Baumwollentkörnung (s. 01.63.0)<br />

– Herstellung von synthetischen o<strong>der</strong> künstlichen Fasern und Fasergarnen, Herstellung von<br />

synthetischen o<strong>der</strong> künstlichen Filamentgarnen (einschließlich hochfesten Garnen und<br />

Teppichgarnen) (s. 20.60.0)<br />

– Herstellung von Glasfasern (s. 23.14.0)<br />

204 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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