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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von För<strong>der</strong>bän<strong>der</strong>n und Treibriemen aus Spinnstoffen, Garn o<strong>der</strong> Cord, die mit Gummi<br />

imprägniert, beschichtet, überzogen o<strong>der</strong> laminiert sind, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt<br />

(s. 22.19.0)<br />

– Herstellung von mit Textilien lediglich verstärkten Platten und Matten aus Zellkautschuk o<strong>der</strong><br />

Zellkunststoff (s. 22.19.0, 22.21.0)<br />

– Herstellung von Metallgeweben (s. 25.93.0)<br />

13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.<br />

13.99.0 Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Herstellung von Filz<br />

– Herstellung von Tüll und an<strong>der</strong>en Netzgeweben, von Spitze am Stück, in Streifen o<strong>der</strong> mit<br />

Motiven, von Stickereien<br />

– Herstellung von selbstklebendem Gewebeband<br />

– Herstellung von Schnürsenkeln aus Spinnstoffen<br />

– Herstellung von Pu<strong>der</strong>quasten und langen Handschuhen ohne Finger<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von Bodenbelägen aus Nadelfilz (s. 13.93.0)<br />

– Herstellung von Textilwatte und Erzeugnissen aus Watte: Monatsbinden, Tampons usw. (s. 17.22.0)<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 209

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