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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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VERORDNUNG (EWG) Nr. 3037/90 DES RATES<br />

vom 9. Oktober 1990<br />

betreffend die statistische Systematik <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftszweige</strong> in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft<br />

DER RAT DER EUROPÄISCHEN<br />

GEMEINSCHAFTEN -<br />

gestützt auf den Vertrag zur Gründung <strong>der</strong><br />

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf Artikel 100a,<br />

auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission (1) ,<br />

in Zusammenarbeit mit dem Europäischen<br />

Parlament (2) ,<br />

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und<br />

Sozialausschusses (3) ,<br />

in Erwägung nachstehen<strong>der</strong> Gründe:<br />

Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft setzt statistische Normen<br />

voraus, die für die Erhebung, Übermittlung und<br />

Veröffentlichung nationaler und<br />

gemeinschaftlicher statistischer Daten<br />

anwendbar sind, damit die Unternehmen,<br />

Finanzierungsinstitutionen, Behörden und alle<br />

sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt<br />

zuverlässige und vergleichbare statistische<br />

Daten erhalten.<br />

(1) ABl. Nr. C 58 vom 8.3.1990, S. 25.<br />

(2) ABl. Nr. C 175 vom 16.7.1990, S. 84, und Beschluß vom<br />

12. September 1990 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).<br />

(3) ABl. Nr. C 182 vom 23.7.1990, S. 1.<br />

Derartige Informationen sind für die<br />

Unternehmen zur Beurteilung ihrer<br />

Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen<br />

den Gemeinschaftsorganen zur Verhin<strong>der</strong>ung<br />

von Wettbewerbsverzerrungen.<br />

Nur wenn die Mitgliedstaaten mit <strong>der</strong><br />

gemeinschaftlichen Systematik verknüpfte<br />

Wirtschaftszweigsystematiken verwenden,<br />

werden integrierte statistische Informationen<br />

mit <strong>der</strong> für die Verwaltung des Binnenmarktes<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit,<br />

Flexibilität und Glie<strong>der</strong>ungsstufe geliefert<br />

werden können.<br />

Dabei ist vorzusehen, daß die Mitgliedstaaten<br />

– ausgehend von den Positionen <strong>der</strong><br />

statistischen Systematik <strong>der</strong> <strong>Wirtschaftszweige</strong><br />

in den Europäischen Gemeinschaften –<br />

entsprechend den einzelstaatlichen Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

in ihre nationalen Systematiken<br />

Unterglie<strong>der</strong>ungen einfügen können.<br />

Um <strong>der</strong> internationalen Vergleichbarkeit <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsstatistiken willen müssen die<br />

Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane<br />

Wirtschaftszweigsystematiken verwenden, die<br />

direkt mit <strong>der</strong> "International Standard<br />

Industrial Classification" (ISIC) <strong>der</strong> Vereinten<br />

Nationen in Verbindung stehen.<br />

Die Verwendung <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong><br />

<strong>Wirtschaftszweige</strong> <strong>der</strong> Gemeinschaft erfor<strong>der</strong>t,<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 571

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