31.10.2013 Aufrufe

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abschnitt J: Information und Kommunikation<br />

58 Verlagswesen<br />

Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern, Prospekten<br />

und ähnlichen Druckerzeugnissen, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Atlanten und<br />

an<strong>der</strong>en kartografischen Erzeugnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und<br />

Adressenlisten sowie von Software. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre<br />

Schaffung eine schöpferische Leistung erfor<strong>der</strong>t und sie meist urheberrechtlich geschützt<br />

sind.<br />

Zum Verlagswesen gehört auch <strong>der</strong> Erwerb von Eigentumsrechten an Inhalten<br />

(Informationsprodukten), die <strong>der</strong> Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, indem auf<br />

verschiedene Weise für ihre Vervielfältigung und Verbreitung gesorgt wird. Dieser Abschnitt<br />

umfasst alle Formen des Verlegens (in gedruckter, elektronischer o<strong>der</strong> Audioform, im<br />

Internet, als Multimediaprodukte wie Nachschlagewerke auf CD-ROM usw.), außer dem<br />

Veröffentlichen von Filmen.<br />

58.1 Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)<br />

Diese Gruppe umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,<br />

Verzeichnissen und Adressenlisten und an<strong>der</strong>en Werken wie Fotografien, Stiche, Postkarten,<br />

Fahrpläne, Formulare, Plakate, Poster und Reproduktionen von Kunstwerken.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von Druckerzeugnissen (s. Gruppe 18.1)<br />

58.11 Verlegen von Büchern<br />

58.11.0 Verlegen von Büchern<br />

Diese Unterklasse umfasst das Verlegen von Büchern in gedruckter o<strong>der</strong> elektronischer Form<br />

(als CD o<strong>der</strong> mit elektronischer Anzeigevorrichtung usw.), z. B. als Hörbücher o<strong>der</strong> im<br />

Internet.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern und ähnlichen Druckerzeugnissen<br />

einschließlich Wörterbücher und Enzyklopädien<br />

– Verlegen von Atlanten und an<strong>der</strong>en kartografischen Erzeugnissen<br />

– Verlegen von Hörbüchern<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von Globen (s. 32.99.0)<br />

– Verlegen von Werbematerial (s. 58.19.0)<br />

– Musik- und Notenverlage (s. 59.20.3)<br />

– selbstständige Autoren (s. 90.03.2)<br />

428 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!