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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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ANHANG<br />

DIE STATISTISCHEN EINHEITEN DER WIRTSCHAFT IN DER GEMEINSCHAFT<br />

ABSCHNITT I<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> Einheiten<br />

Das Verzeichnis <strong>der</strong> statistischen Einheiten <strong>der</strong> Wirtschaft lautet wie folgt:<br />

A. Unternehmen;<br />

B. institutionelle Einheit;<br />

C. Unternehmensgruppe;<br />

D. fachliche Einheit (FE);<br />

E. homogene Produktionseinheit (HPE);<br />

F. örtliche Einheit;<br />

G. fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE);<br />

H. homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE).<br />

ABSCHNITT II<br />

Verwendete Kriterien<br />

Die in dieser Verordnung aufgeführten statistischen Einheiten werden auf <strong>der</strong> Grundlage dreier Kriterien<br />

definiert. Die relative Bedeutung dieser drei Kriterien ist je nach Einheit unterschiedlich.<br />

A. Rechtliche, buchungstechnische o<strong>der</strong> organisatorische Kriterien<br />

1. Um bestimmte Einheiten definieren zu können, die im wirtschaftlichen Bereich beschrieben<br />

und identifiziert werden, muß auf Kriterien rechtlicher bzw. institutioneller Art zurückgegriffen<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 583

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