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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt E: Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von<br />

Umweltverschmutzungen<br />

38.12 Sammlung gefährlicher Abfälle<br />

38.12.0 Sammlung gefährlicher Abfälle<br />

Diese Unterklasse umfasst die Sammlung von (festen und nicht festen) gefährlichen<br />

Abfällen mit explosionsgefährlicher, brandför<strong>der</strong>n<strong>der</strong>, entzündlicher, giftiger, reizen<strong>der</strong>,<br />

gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugen<strong>der</strong>, ätzen<strong>der</strong>, anstecken<strong>der</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />

schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Dies kann die Ermittlung, Behandlung,<br />

Verpackung und Kennzeichnung von Abfällen zum Zwecke des Transports beinhalten.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Sammlung gefährlicher Abfälle, z. B.<br />

• Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten<br />

• Farben und Lacke<br />

• Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel o<strong>der</strong> Reinigungsmittel<br />

• biogefährliche Abfälle<br />

• radioaktive Abfälle<br />

• Altbatterien usw.<br />

– Betrieb von Umladestationen für Son<strong>der</strong>müll<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Sammlung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.11.0)<br />

– Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22.0)<br />

– Sanierung und Säuberung von kontaminierten Gebäuden, Bergwerksstandorten, Böden und<br />

Grundwasser (z. B. Asbestbeseitigung) (s. 39.00.0)<br />

38.2 Abfallbehandlung und -beseitigung<br />

Diese Gruppe umfasst die Beseitigung von verschiedenen Abfällen mittels unterschiedlicher<br />

Verfahren und die dafür erfor<strong>der</strong>liche Vorbehandlung, z. B.: Behandlung organischer Abfälle<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Entsorgung; Behandlung und Entsorgung von kontaminierten lebenden<br />

o<strong>der</strong> toten Tieren und von kontaminierten Abfällen sowie von schwach radioaktiven Abfällen<br />

aus Krankenhäusern usw.; Verbringung von Abfällen zu Land und Versenkung o<strong>der</strong><br />

Einleitung in Gewässer; Vergraben o<strong>der</strong> Unterpflügen von Abfällen; umweltverträgliche<br />

Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken; Abfallverbrennung. Inbegriffen ist auch die<br />

Energiegewinnung durch Abfallverbrennung.<br />

Diese Gruppe umfasst nicht:<br />

– Behandlung und Entsorgung von Abwässern (s. 37.00.2)<br />

– Rückgewinnung von Wertstoffen (s. Gruppe 38.3)<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 341

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