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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt G: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren<br />

46.76.0 Großhandel mit sonstigen Halbwaren<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Großhandel mit Rohkunststoffen<br />

– Großhandel mit Kautschuk<br />

– Großhandel mit Textilfasern usw.<br />

– Großhandel mit Papier (Meterware)<br />

– Großhandel mit Edel- und Schmucksteinen, Perlen<br />

46.77 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen<br />

46.77.0 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Großhandel mit Schrott und sonstigen Altmaterialien und Reststoffen für die<br />

Rückgewinnung, einschließlich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von<br />

Gebrauchtwaren, wie z. B. Kraftwagen, Datenverarbeitungsgeräte, Fernseh- und an<strong>der</strong>en<br />

Geräte, zur Gewinnung wie<strong>der</strong> verwertbarer Teile, Verpacken und Neuverpacken, Lagern<br />

und Ausliefern, jedoch ohne eigentliches Weiterverarbeitungsverfahren. Dabei haben<br />

die angekauften und verkauften Altmaterialien einen Restwert.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Sammlung von Abfällen aus Haushalt, Industrie, Handwerk und Gewerbe (s. Gruppe 38.1)<br />

– Behandlung von Abfällen, nicht zur Weiterverwendung in einem industriellen<br />

Herstellungsverfahren, son<strong>der</strong>n mit dem Ziel <strong>der</strong> Beseitigung (s. Gruppe 38.2)<br />

– Verarbeitung von Altmaterialien, Reststoffen usw. zu Sekundärrohstoffen, wenn ein industrieller<br />

Verarbeitungsprozess erfor<strong>der</strong>lich ist (die hergestellten Sekundärrohstoffe eignen sich für die<br />

direkte Verwendung in einem industriellen Herstellungsverfahren, sind jedoch kein Endprodukt)<br />

(s. Gruppe 38.3)<br />

– Zerlegen von Kraftwagen, Datenverarbeitungsgeräten, Fernseh- und an<strong>der</strong>en Geräten zur<br />

Materialrückgewinnung (s. 38.31.0)<br />

– Schiffsverschrottung (s. 38.31.0)<br />

– Schred<strong>der</strong>n von Autos usw. mithilfe mechanischer Verfahren (s. 38.32.0)<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 387

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