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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt K: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

K<br />

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

Dieser Abschnitt umfasst die Erbringung von Finanzdienstleistungen einschließlich<br />

Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen, die Tätigkeit von Pensionskassen<br />

und Pensionsfonds sowie mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten. Dieser<br />

Abschnitt umfasst auch das Halten von Vermögenswerten, z. B. die Tätigkeit von Holdingo<strong>der</strong><br />

Treuhandgesellschaften, Fonds und ähnlichen Finanzinstitutionen.<br />

64 Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

Diese Abteilung umfasst:<br />

– Hereinnahme und Ausleihen von Finanzmitteln sowie die Durchführung an<strong>der</strong>er Bankund<br />

Finanzgeschäfte (ohne Versicherungen, Pensions- und Sterbekassen,<br />

Sozialversicherung).<br />

Anmerkung: Nationale institutionelle Regelungen spielen bei <strong>der</strong> Klassifizierung innerhalb<br />

dieser Abteilung eine wichtige Rolle.<br />

64.1 Zentralbanken und Kreditinstitute<br />

Diese Gruppe umfasst:<br />

– Hereinnahme von Mitteln in Form von übertragbaren Einlagen, d. h. Einlagen mit festem<br />

Geldwert, die auf Tagesbasis entgegengenommen werden und außer bei Zentralbanken,<br />

vom nichtfinanziellen Sektor stammen<br />

64.11 Zentralbanken<br />

64.11.0 Zentralbanken<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Ausgabe von Banknoten und Münzen <strong>der</strong> Landeswährung und Verwaltung <strong>der</strong><br />

Landeswährung<br />

– Geldmengenüberwachung und -steuerung<br />

– Hereinnahme von Einlagen für den Zahlungsausgleich zwischen Kreditinstituten<br />

– Bankenaufsicht<br />

– Halten <strong>der</strong> Währungsreserven des Landes<br />

– Tätigkeit als Geschäftsbank <strong>der</strong> Regierung<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 445

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