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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt S: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– staatliche Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung, -ordnung und -aufsicht (s. 84.13.0)<br />

– Arbeitnehmervereinigungen (s. 94.20.0)<br />

94.12 Berufsorganisationen<br />

94.12.0 Berufsorganisationen<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten<br />

wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf o<strong>der</strong> technischen Fachgebiet befassen, z. B.<br />

Ärztevereinigungen, Rechtsanwaltsvereinigungen, Wirtschaftsprüfervereinigungen,<br />

Ingenieurvereinigungen, Architektenvereinigungen usw.<br />

– Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf wissenschaftlichem, akademischem<br />

o<strong>der</strong> kulturellem Gebiet wie Schriftstellerverbände, Künstlerverbände,<br />

Journalistenverbände usw.<br />

– Gelehrtenvereinigungen<br />

Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Wahrung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Belange<br />

eines Berufsstandes inklusive <strong>der</strong> Informationsverbreitung und Öffentlichkeitsarbeit sowie<br />

<strong>der</strong> Vertretung vor staatlichen Stellen, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen<br />

sowie die Aufsicht über ihre Einhaltung<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)<br />

94.2 Arbeitnehmervereinigungen<br />

94.20 Arbeitnehmervereinigungen<br />

94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Vertretung <strong>der</strong> Interessen von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern<br />

– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>interessen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter<br />

Maßnahmen durch Organisation<br />

– Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften,<br />

Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach<br />

fachlichen, regionalen, strukturellen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Kriterien in Zweiggewerkschaften<br />

geglie<strong>der</strong>t sind<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)<br />

542 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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