31.10.2013 Aufrufe

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

28.1 Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen<br />

28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und<br />

Straßenfahrzeuge)<br />

28.11.0 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und<br />

Straßenfahrzeuge)<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren für Fahrzeuge (außer für Luft- und<br />

Straßenfahrzeuge) und Teilen davon:<br />

• Schiffsmotoren<br />

• Schienenfahrzeugmotoren<br />

– Herstellung von Industriemotoren<br />

– Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern und <strong>der</strong>gleichen für alle<br />

Kolbenverbrennungsmotoren usw.<br />

– Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Kolbenverbrennungsmotoren<br />

– Herstellung von Turbinen und Teilen dafür:<br />

• Dampfturbinen<br />

• Wasserkraftturbinen, Wasserrä<strong>der</strong> und Steuervorrichtungen dafür<br />

• Windturbinen<br />

• Gasturbinen (ohne Turbo-Strahltrieb- und Turbo-Propellertriebwerke für den Antrieb von<br />

Flugzeugen)<br />

– Herstellung von Dampfturbinenanlagen<br />

– Herstellung von Turbinen-Generator-Aggregaten<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von Generatoren zur Stromerzeugung (außer Turbinen-Generator-Aggregaten)<br />

(s. 27.11.0)<br />

– Herstellung von Motor-Generatoren-Aggregaten (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11.0)<br />

– Herstellung von elektrischen Bauteilen für Motoren (außer für Kraftfahrzeugmotoren sowie von<br />

Zündkabelsätzen und an<strong>der</strong>en Kabelsätzen für Landfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge) (s. 27.90.0)<br />

– Herstellung von elektrischen Anlagen und Bauteilen für Kraftfahrzeugmotoren sowie von<br />

Zündkabelsätzen und an<strong>der</strong>en Kabelsätzen für Landfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge (s. 29.31.0)<br />

– Herstellung von Antriebsmaschinen für Luft- und Straßenfahrzeuge (s. 29.10.0, 30.30.0, 30.91.0)<br />

– Herstellung von Turbo-Strahl- und Turbo-Propellertriebwerke (s. 30.30.0)<br />

292 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!