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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt A: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei<br />

A<br />

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei<br />

Dieser Abschnitt umfasst die Nutzung <strong>der</strong> pflanzlichen und tierischen natürlichen<br />

Ressourcen. Dazu zählen Tätigkeiten wie Pflanzenbau, Tierzucht und Tierhaltung,<br />

Holzgewinnung und die Gewinnung an<strong>der</strong>er pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse in lando<strong>der</strong><br />

forstwirtschaftlichen Betrieben o<strong>der</strong> in freier Natur.<br />

01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten<br />

Diese Abteilung umfasst die beiden Tätigkeitsbereiche Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse<br />

und Gewinnung tierischer Erzeugnisse. Sie umfasst auch die ökologische Landwirtschaft<br />

sowie den Anbau gentechnisch verän<strong>der</strong>ter Nutzpflanzen und die Haltung gentechnisch<br />

verän<strong>der</strong>ter Nutztiere. Diese Abteilung umfasst Freiland- wie auch Gewächshauskulturen.<br />

Eingeschlossen ist auch die Aufbereitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für die<br />

Rohstoffmärkte.<br />

Ferner in dieser Abteilung eingeschlossen sind die Erbringung von mit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

und <strong>der</strong> kommerziellen Jagd verbundenen Dienstleistungen sowie die Fallenstellerei und<br />

damit verbundene Tätigkeiten.<br />

Gruppe 01.5 (Gemischte Landwirtschaft) bildet eine Ausnahme von den Grundregeln zur<br />

Bestimmung <strong>der</strong> Haupttätigkeit. Man geht hier davon aus, dass in zahlreichen<br />

landwirtschaftlichen Betrieben ein Gleichgewicht zwischen pflanzlicher und tierischer<br />

Erzeugung besteht und es willkürlich wäre, sie in die eine o<strong>der</strong> die an<strong>der</strong>e Kategorie<br />

einzuordnen.<br />

Diese Abteilung umfasst nicht:<br />

– Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die über die Aufbereitung für die Rohstoffmärkte<br />

hinausgeht (s. Abteilungen 10 und 12)<br />

– Anlage von Fel<strong>der</strong>n (z. B. Terrassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen, Anlage von<br />

Reisfel<strong>der</strong>n usw.) (s. Abschnitt F)<br />

– Einkaufsvereinigungen und landwirtschaftliche Absatzgenossenschaften (s. Abschnitt G)<br />

– Garten- und Landschaftsbau (s. 81.30.1)<br />

01.1 Anbau einjähriger Pflanzen<br />

Diese Gruppe umfasst den Anbau einjähriger Pflanzen, d. h. von Pflanzen mit einer<br />

Lebensdauer von nicht mehr als zwei Wachstumsperioden. Eingeschlossen ist <strong>der</strong> Anbau<br />

dieser Pflanzen zum Zwecke <strong>der</strong> Erzeugung von Saatgut.<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 155

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