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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt R: Kunst, Unterhaltung und Erholung<br />

93.29 Erbringung von Dienstleistungen <strong>der</strong> Unterhaltung und <strong>der</strong> Erholung a. n. g.<br />

93.29.0 Erbringung von Dienstleistungen <strong>der</strong> Unterhaltung und <strong>der</strong> Erholung a. n. g.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– an<strong>der</strong>weitig nicht genannte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltung und Freizeit<br />

(ausgenommen Vergnügungs- und Themenparks):<br />

• Betrieb von Münzspielen<br />

• Tätigkeiten von Freizeit- und Erholungsparks (ohne Unterbringung)<br />

• Betrieb von Verkehrseinrichtungen für Freizeit- und Erholungszwecke, z. B. Yachthäfen<br />

• Betrieb von Skipisten<br />

• Verleih von Ausrüstungen für Vergnügungs- und Freizeitzwecke als Teil von Erholungsund<br />

Freizeitaktivitäten<br />

• Betrieb von Schauen und Messen mit Freizeit- und Erholungscharakter<br />

• Strandaktivitäten, einschließlich Vermietung von Umklei<strong>der</strong>äumen, Schließfächern,<br />

Liegestühlen usw.<br />

• Betrieb von Tanzdielen (ohne Ausschank von Getränken)<br />

– Produktion o<strong>der</strong> Organisation von Liveveranstaltungen, ohne künstlerische und sportliche<br />

Veranstaltungen, mit o<strong>der</strong> ohne Bereitstellung von Einrichtungen<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Betrieb von Standseilbahnen, Seilschwebebahnen und Skiliften (s. 49.39.9)<br />

– Durchführung von Angeltouren (s. 50.10.0 und 50.30.0),<br />

– Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen für die kurzzeitige Beherbergung von Gästen in<br />

Freizeitparks, Erholungsgebieten und auf Campingplätzen (s. 55.30.0)<br />

– Betrieb von Caravanparks und Freizeitcamps, Camps für Fischer und Jäger und Campingplätzen<br />

(s. 55.30.0)<br />

– Diskotheken (s. 56.30.2)<br />

– darstellende Kunst, wie Schauspielkunst, Musik und an<strong>der</strong>e Künste und Unterhaltungstätigkeiten,<br />

wie Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Konzerten, Opern, tänzerischen und sonstigen<br />

Bühnendarbietungen, Tätigkeiten von Zirkustruppen (s. Abteilung 90)<br />

– Betrieb von Münzspielautomaten (s. 92.00.1)<br />

540 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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