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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt S: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen<br />

S<br />

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen<br />

Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten von Interessenvertretungen, die Reparatur von<br />

Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern und eine Vielzahl von in dieser<br />

<strong>Klassifikation</strong> an<strong>der</strong>weitig nicht erfassten persönlichen und an<strong>der</strong>en Dienstleistungen.<br />

94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen<br />

(ohne Sozialwesen und Sport)<br />

Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von Vereinigungen, die die Interessen spezieller<br />

Bevölkerungsgruppen vertreten o<strong>der</strong> gegenüber <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit für bestimmte<br />

Ideen werben. Diese Vereinigungen verfügen in <strong>der</strong> Regel über einen Mitglie<strong>der</strong>stamm,<br />

jedoch können sich sowohl Mitglie<strong>der</strong> als auch Nichtmitglie<strong>der</strong> an ihren Aktivitäten<br />

beteiligen und Nutzen daraus ziehen. Die Unterglie<strong>der</strong>ung dieser Abteilung erfolgt zunächst<br />

anhand des Zwecks, den diese Vereinigungen verfolgen, d. h. Vertretung <strong>der</strong> Interessen von<br />

Arbeitgebern, Selbstständigen und <strong>der</strong> Wissenschaft (Gruppe 94.1), Vertretung <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmerinteressen (Gruppe 94.2) o<strong>der</strong> Verbreitung von religiösen, politischen,<br />

kulturellen, pädagogischen o<strong>der</strong> die Freizeit betreffenden Vorstellungen und Tätigkeiten<br />

(Gruppe 94.9).<br />

94.1 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen<br />

Diese Gruppe umfasst die Tätigkeiten von Einheiten, die die Interessen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> von<br />

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden vertreten. Im Falle <strong>der</strong> Berufsorganisationen sind<br />

auch die Tätigkeiten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Interessen des Berufsstandes<br />

eingeschlossen.<br />

94.11 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände<br />

94.11.0 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit <strong>der</strong> Entwicklung und<br />

För<strong>der</strong>ung eines bestimmten Wirtschaftszweigs, einschließlich <strong>der</strong> Landwirtschaft, o<strong>der</strong> -<br />

ohne Rücksicht auf den Wirtschaftszweig - mit dem Wirtschaftswachstum und <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Lage eines bestimmten geografischen Gebiets o<strong>der</strong> einer bestimmten<br />

Gebietskörperschaft befassen:<br />

• Wirtschaftsverbände und -vereinigungen<br />

• Wirtschaftsfachverbände<br />

– Tätigkeiten von Zusammenschlüssen solcher Vereinigungen<br />

– Tätigkeiten von Handels-, Handwerks- o<strong>der</strong> Landwirtschaftskammern, Innungen o<strong>der</strong><br />

ähnlichen Organisationen<br />

– Informationsverbreitung, Vertretung bei staatlichen Stellen, Öffentlichkeitsarbeit und<br />

Tarifverhandlungen durch Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 541

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