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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt E: Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von<br />

Umweltverschmutzungen<br />

38.21 Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle<br />

38.21.0 Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle<br />

Diese Unterklasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester)<br />

nicht gefährlicher Abfälle durch:<br />

– Betrieb von Deponien<br />

– Verbrennen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Verfahren, mit o<strong>der</strong> ohne damit verbundener Erzeugung von<br />

Elektrizität, Dampf, Kompost, Ersatzbrennstoffen, Biogas, Asche o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Nebenprodukten zur Weiterverwendung usw.<br />

– Vorbehandlung organischer u. a. Abfälle zum Zwecke <strong>der</strong> Beseitigung<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Betrieb von Kläranlagen (s. 37.00.2)<br />

– Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfällen (z. B. Verbrennung von Son<strong>der</strong>müll) (s. 38.22.0)<br />

– Betrieb von Anlagen, in denen vermischte Wertstoffe wie z. B. Papier, Kunststoffe, leere<br />

Getränkedosen und Metalle sortiert werden (s. 38.32.0)<br />

– Dekontaminierung und Säuberung von Böden o<strong>der</strong> Wasser; Verringerung <strong>der</strong> Toxizität von Giftstoffen<br />

(s. 39.00.0)<br />

38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle<br />

38.22.0 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle<br />

Diese Unterklasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester)<br />

gefährlicher Abfälle mit explosionsgefährlicher, brandför<strong>der</strong>n<strong>der</strong>, entzündlicher, giftiger,<br />

reizen<strong>der</strong>, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugen<strong>der</strong>, ätzen<strong>der</strong>, anstecken<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>weitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Betrieb von Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle<br />

– Behandlung und Entsorgung von kontaminierten lebenden o<strong>der</strong> toten Tieren und von<br />

kontaminierten Abfällen<br />

– Verbrennung gefährlicher Abfälle<br />

– umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken<br />

– Behandlung, Beseitigung und Lagerung radioaktiver Abfälle, einschließlich:<br />

• Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern<br />

• Umhüllung und Vorbehandlung von radioaktiven Abfällen zum Zwecke ihrer Lagerung<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Wie<strong>der</strong>aufbereitung von Kernbrennstoffen (s. 20.13.0)<br />

– Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (z. B. Verbrennung von Hausmüll) (s. 38.21.0)<br />

– Dekontaminierung und Säuberung von Böden o<strong>der</strong> Wasser; Verringerung <strong>der</strong> Toxizität von Giftstoffen<br />

(s. 39.00.0)<br />

342 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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