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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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3.4.3 Abschnitt K: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, und<br />

Abschnitt M: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen<br />

Im Abschnitt K <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> wurden zwei Klassen eingefügt, die über den herkömmlichen<br />

Rahmen <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> Wirtschaftsproduktion hinausgehen, nämlich die<br />

Unterklassen 64.20.0 ("Beteiligungsgesellschaften") und 64.30.0 ("Treuhand- und sonstige<br />

Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen"). Die diesen beiden Unterklassen zugeordneten Einheiten<br />

erzielen keinerlei Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten und beschäftigen in <strong>der</strong><br />

Regel auch kein Personal (außer möglicherweise eine Person o<strong>der</strong> wenige Personen, die als<br />

gesetzlicher Vertreter fungieren).<br />

Sollen diesen beiden Unterklassen Einheiten zugeordnet werden, so sind zudem auch an<strong>der</strong>e<br />

Unterklassen zu beachten (zwei davon in Abschnitt M, Abteilung 70), nämlich die<br />

Unterklassen <strong>der</strong> Klasse 70.10 ("Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben")<br />

und die Unterklasse 70.22.0 ("Unternehmensberatung").<br />

Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />

• Die Unterklasse 64.20.0 ("Beteiligungsgesellschaften") bezieht sich auf die Tätigkeiten von<br />

Beteiligungsgesellschaften, <strong>der</strong>en Haupttätigkeit darin besteht, Eigentümer <strong>der</strong> Unternehmensgruppe<br />

zu sein, nicht aber, sie zu führen o<strong>der</strong> zu verwalten.<br />

• Die Unterklasse 64.30.0 ("Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen")<br />

stellt innerhalb <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> einen Son<strong>der</strong>fall dar, da sie sich nicht auf eine Wirtschaftstätigkeit,<br />

son<strong>der</strong>n auf Einheiten bezieht.<br />

• Die Unterklasse 66.30.0 ("Fondsmanagement") umfasst Tätigkeiten, die im Lohnauftrag<br />

ausgeführt werden.<br />

• Die Klasse 70.10 ("Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben") umfasst die<br />

Aufsicht über die Verwaltung <strong>der</strong> unterstellten Einheiten, die Ausübung <strong>der</strong> operationellen<br />

Kontrolle und die Führung <strong>der</strong> Tagesgeschäfte.<br />

• Die Klasse 70.22.0 ("Unternehmensberatung") umfasst die Tätigkeit <strong>der</strong> Beratung und<br />

Unterstützung in Bereichen wie Unternehmensstrategie und Organisationsplanung,<br />

Vertriebsziele und -strategien, Personalpolitik, usw.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Haupttätigkeit einer Einheit, die mehrere <strong>der</strong> vorgenannten Tätigkeiten<br />

ausübt, erfolgt wie üblich anhand des Wertschöpfungsprinzips. Dabei ist zu beachten, dass<br />

Kapitalerträge keine Wertschöpfung darstellen und deshalb außer Acht zu lassen sind. Die<br />

Einführung <strong>der</strong> oben genannten Unterklassen stellt eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung gegenüber <strong>der</strong><br />

<strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> dar.<br />

42 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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