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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt S: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen<br />

94.9 Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige<br />

Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.<br />

Diese Gruppe umfasst die Tätigkeiten von Einheiten (ohne Wirtschafts- und<br />

Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen, Arbeitnehmervereinigungen), die die<br />

Interessen ihrer Mitglie<strong>der</strong> vertreten.<br />

94.91 Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen<br />

94.91.0 Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Tätigkeiten von kirchlichen Vereinigungen o<strong>der</strong> Einzelpersonen, die in Kirchen,<br />

Moscheen, Tempeln, Synagogen o<strong>der</strong> an an<strong>der</strong>en Orten unmittelbar für Gläubige<br />

Dienstleistungen erbringen<br />

– Tätigkeiten von Klöstern und Konventen<br />

– Tätigkeiten im Zusammenhang mit religiöser Klausur<br />

– Abhalten von Trauergottesdiensten<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)<br />

– Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. Abteilung 86)<br />

– Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich <strong>der</strong> Sozialarbeit (s. Abteilungen 87 und 88)<br />

94.92 Politische Parteien und Vereinigungen<br />

94.92.0 Politische Parteien und Vereinigungen<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Tätigkeiten politischer Parteien und ihrer Untergruppen wie Jugendorganisationen. Diese<br />

Vereinigungen befassen sich hauptsächlich damit, Parteimitglie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Partei nahe<br />

stehenden Personen zu politischen Ämtern zu verhelfen; zu ihrer Tätigkeit gehört auch die<br />

Informationsverbreitung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beschaffung von Geldmitteln usw.<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 543

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