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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln<br />

Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen <strong>der</strong> Landwirtschaft,<br />

Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung<br />

verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig<br />

entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr o<strong>der</strong> weniger hohem Wert (z. B. Häute aus <strong>der</strong><br />

Schlachtung o<strong>der</strong> Ölkuchen aus <strong>der</strong> Ölerzeugung).<br />

Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab:<br />

Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse,<br />

Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel.<br />

Die Produktion kann auf eigene Rechnung o<strong>der</strong> im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung)<br />

erfolgen.<br />

Einige Tätigkeiten werden dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, selbst wenn man diese<br />

auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte<br />

(z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine<br />

geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt, wird die Einheit<br />

dem Handel in Abschnitt G zugeordnet.<br />

Die Zubereitung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle o<strong>der</strong> zum<br />

Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr ist in Abteilung 56 (Gastronomie) eingeordnet.<br />

Die Verarbeitung von Schlachtabfällen und -nebenerzeugnissen zu Futtermitteln wird in<br />

Gruppe 10.9 eingeordnet, die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Getränkeabfällen zu<br />

Sekundärrohstoffen hingegen in Gruppe 38.3 und die Entsorgung solcher Abfälle in Klasse<br />

38.21.<br />

10.1 Schlachten und Fleischverarbeitung<br />

10.11 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)<br />

10.11.0 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und<br />

verpackt wird: Rin<strong>der</strong>, Schweine, Lämmer, Hammel, Kamele usw.<br />

– Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern<br />

– Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken<br />

– Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land o<strong>der</strong> auf dazu bestimmten<br />

Fischereifahrzeugen<br />

– Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in<br />

Schlachthäusern<br />

– Auslassen von Speck und an<strong>der</strong>en essbaren tierischen Fetten<br />

– Verarbeitung von Schlachtabfällen<br />

– Erzeugung von Hautwolle<br />

188 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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