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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt J: Information und Kommunikation<br />

62 Erbringung von Dienstleistungen <strong>der</strong> Informationstechnologie<br />

Diese Abteilung umfasst die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten im Bereich <strong>der</strong><br />

Informationstechnologie: Entwicklung, Anpassung, Testen und Pflege von Software, Planung<br />

und Entwurf von Computersystemen, die Hardware-, Software- und<br />

Kommunikationstechnologie umfassen, Verwaltung und Betrieb <strong>der</strong> Computersysteme<br />

und/o<strong>der</strong> Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort und sonstige fachliche und<br />

technische mit <strong>der</strong> Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten.<br />

62.0 Erbringung von Dienstleistungen <strong>der</strong> Informationstechnologie<br />

62.01 Programmierungstätigkeiten<br />

62.01.1 Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen<br />

Diese Unterklasse umfasst die Entwicklung, die Anpassung, das Testen und die Pflege von<br />

Software für Internetpräsentationen sowie das Verfassen <strong>der</strong> Software-Dokumentation.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Design <strong>der</strong> Struktur und des Inhalts von Web-Seiten und/o<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

notwendigen Programmierarbeiten zur Entwicklung und Implementierung von Web-Seiten<br />

– Anpassung von Web-Seiten an Kundenanfor<strong>der</strong>ungen, d. h. Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Konfigurierung<br />

bestehen<strong>der</strong> Anwendungen, damit sie in <strong>der</strong> Systemumgebung des Kunden betriebsfähig<br />

werden<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Verlegen von Softwarepaketen (s. 58.29.0)<br />

– Übersetzung o<strong>der</strong> Anpassung von Standardsoftware an einen bestimmten Markt auf eigene<br />

Rechnung (s. 58.29.0)<br />

– Planung und Entwurf von Computersystemen, die Hardware-, Software- und<br />

Kommunikationstechnologie umfassen, auch wenn die Bereitstellung <strong>der</strong> Software einen integralen<br />

Bestandteil dieser Dienstleistungen bildet (s. 62.02.0)<br />

440 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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