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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt T: Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von<br />

Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt<br />

T<br />

Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und<br />

Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den<br />

Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt<br />

97 Private Haushalte mit Hauspersonal<br />

97.0 Private Haushalte mit Hauspersonal<br />

97.00 Private Haushalte mit Hauspersonal<br />

97.00.0 Private Haushalte mit Hauspersonal<br />

Diese Abteilung umfasst die Tätigkeit von Haushalten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber<br />

von Hauspersonal wie Dienstmädchen, Kellner, Diener, Köchinnen, Köche, Wäscherinnen,<br />

Wäscher, Gärtnerinnen, Gärtner, Pförtnerinnen, Pförtner, Stallgehilfen, Fahrerinnen, Fahrer,<br />

Hausmeisterinnen, Hausmeister, Erzieherinnen, Erzieher, Babysitter, Hauslehrerinnen,<br />

Hauslehrer, Sekretärinnen, Sekretäre usw. beschäftigen. Sie ermöglicht es dem<br />

Hauspersonal, in Volkszählungen o<strong>der</strong> Studien den Wirtschaftszweig ihres Arbeitgebers<br />

anzugeben, auch wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber eine Einzelperson ist. Das Produktionsergebnis<br />

dieser Tätigkeit wird von den Haushalten konsumiert, bei denen das Hauspersonal<br />

beschäftigt ist.<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Erbringung von Dienstleistungen wie Kochen, Gartenpflege usw. durch selbstständige Dienstleister<br />

(Unternehmen o<strong>der</strong> Einzelpersonen) (s. entsprechende Unterklasse dieser <strong>Klassifikation</strong>)<br />

98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private<br />

Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt<br />

Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Waren und die Erbringung von<br />

Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten<br />

Schwerpunkt.<br />

Private Haushalte sind nur dann in diese Abteilung einzuordnen, wenn es nicht möglich ist,<br />

eine Haupttätigkeit <strong>der</strong> Güterproduktion für den Eigenbedarf zu ermitteln. Übt <strong>der</strong> Haushalt<br />

marktbestimmte Tätigkeiten aus, so ist er anhand seiner hauptsächlichen marktbestimmten<br />

Tätigkeit einzuordnen.<br />

554 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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