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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt N: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen<br />

78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften<br />

Diese Abteilung umfasst die Zusammenstellung von Stellenangeboten und die Vermittlung<br />

von Bewerberinnen und Bewerbern, wobei die vermittelten Personen nicht bei den<br />

Stellenvermittlungsbüros beschäftigt sind, die Überlassung von Arbeitskräften an Kunden<br />

für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand des Kunden aufzustocken, sowie<br />

die Bereitstellung sonstiger Arbeitskräfte. Diese Abteilung umfasst auch die Suche nach und<br />

Vermittlung von Führungskräften sowie die Tätigkeit von Castingagenturen.<br />

78.1 Vermittlung von Arbeitskräften<br />

78.10 Vermittlung von Arbeitskräften<br />

78.10.0 Vermittlung von Arbeitskräften<br />

Diese Klasse umfasst:<br />

– Zusammenstellung von Stellenangeboten und die Vermittlung von Bewerberinnen und<br />

Bewerbern, wobei die vermittelten Personen nicht bei den Stellenvermittlungsbüros<br />

beschäftigt sind:<br />

• Suche, Auswahl und Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Arbeitsstellen einschließlich<br />

Suche und Vermittlung von Führungskräften<br />

• Agenturen und Büros, die Schauspielerinnen und Schauspieler vermitteln, z. B.<br />

Castingagenturen<br />

• Online-Arbeitsvermittlungsagenturen<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Tätigkeit von Agenturen für die Vermittlung einzelner Künstlerinnen und Künstler (s. 74.90.0)<br />

78.2 Befristete Überlassung von Arbeitskräften<br />

78.20 Befristete Überlassung von Arbeitskräften<br />

78.20.0 Befristete Überlassung von Arbeitskräften<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Überlassung von Arbeitskräften an Kunden für einen begrenzten Zeitraum, um den<br />

Personalbestand des Kunden aufzustocken o<strong>der</strong> vorübergehend zu verstärken, wobei die<br />

überlassenen Arbeitskräfte Beschäftigte <strong>der</strong> Zeitarbeitsfirmen bleiben.<br />

Die hier eingeordneten Einheiten üben jedoch keine direkte Aufsicht über ihre<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenunternehmen aus.<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 487

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