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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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B. Hilfstätigkeiten<br />

1. Eine Tätigkeit muß als Hilfstätigkeit gelten, wenn sie folgende Bedingungen ausnahmslos<br />

erfüllt:<br />

a) Sie darf nur die jeweilige Einheit selbst "bedienen", d.h. die erzeugten Waren o<strong>der</strong><br />

Dienstleistungen dürfen nicht am Markt gehandelt werden.<br />

b) Sie muß, was ihre Art und ihre Bedeutung anbetrifft, in den vergleichbaren<br />

Produktionseinheiten vorkommen.<br />

c) Sie muß Dienstleistungen produzieren o<strong>der</strong> ausnahmsweise Verbrauchsgüter, die nicht in<br />

die Zusammensetzung des En<strong>der</strong>zeugnisses <strong>der</strong> Einheit (wie z.B. Kleinwerkzeug o<strong>der</strong><br />

Gerüste) eingehen.<br />

d) Sie muß zu den laufenden Kosten <strong>der</strong> Einheit selbst beitragen, also nicht zur Entstehung<br />

von Bruttoanlagevermögen führen.<br />

2. Die Unterscheidung zwischen Hilfstätigkeit und Haupt- o<strong>der</strong> Nebentätigkeit kann anhand<br />

folgen<strong>der</strong> Beispiele veranschaulicht werden:<br />

– Die Produktion von Kleinwerkzeug zur Verwendung in <strong>der</strong> Einheit ist eine Hilfstätigkeit<br />

(Beachtung sämtlicher Kriterien).<br />

– Die Beför<strong>der</strong>ung auf eigene Rechnung ist im allgemeinen eine Hilfstätigkeit (Beachtung<br />

sämtlicher Kriterien).<br />

– Der Verkauf <strong>der</strong> eigenen Produktion ist eine Hilfstätigkeit, denn <strong>der</strong> allgemeinen Regel<br />

zufolge kann man nicht produzieren ohne zu verkaufen. Gibt es jedoch innerhalb des<br />

produzierenden Unternehmens eine Einzelhandelsverkaufsstelle (Direktverkauf an den<br />

Endverbraucher), die z.B. eine örtliche Einheit darstellt, kann diese Verkaufsstelle – ausnahmsweise<br />

und für bestimmte Analysen – mit einer Einheit einer wirtschaftlichen Tätigkeit<br />

gleichgesetzt werden. Diese Beobachtungseinheit wird dann doppelt klassifiziert und zwar<br />

einmal nach <strong>der</strong> Tätigkeit (Haupt- o<strong>der</strong> Nebentätigkeit), <strong>der</strong> sie innerhalb des Unternehmens<br />

zuzuordnen ist, und dann nach ihrer eigenen Tätigkeit (Einzelhandel).<br />

3. Dementsprechend lautet die allgemeine Regel, daß angesichts <strong>der</strong> Tatsache, daß die<br />

Produktionsprozesse normalerweise nicht ohne die Unterstützung einer bestimmten Zahl von<br />

Hilfstätigkeiten ablaufen können, eben diese nicht als getrennte Einheiten behandelt werden<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 595

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