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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

Wird die Installation von Maschinen und Ausrüstungen als spezialisierte Tätigkeit<br />

ausgeführt, so gehört sie zu Unterklasse 33.20.0.<br />

Die Grenzziehung zwischen dem Verarbeitenden Gewerbe und den übrigen Abschnitten<br />

dieser <strong>Klassifikation</strong> ist gelegentlich nicht ganz einfach. Grundsätzlich beinhalten die<br />

<strong>Wirtschaftszweige</strong> des Abschnitts "Verarbeitendes Gewerbe" die Umwandlung von Stoffen<br />

in neue Waren. Das Ergebnis ist ein neues Erzeugnis. Die Definition neuer Produkte (Waren)<br />

kann jedoch subjektiv sein. Zur Erläuterung sind die folgenden Tätigkeiten aufgeführt, die in<br />

dieser <strong>Klassifikation</strong> dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet werden.<br />

– Verarbeitung von Frischfisch (Entschalen von Austern, Filetieren von Fisch), nicht auf<br />

einem Fischereifahrzeug durchgeführt (s. 10.20.0)<br />

– Pasteurisieren und Abfüllen von Milch (s. 10.51.0)<br />

– Le<strong>der</strong>veredlung (s. 15.11.0)<br />

– Holzimprägnierung (s. 16.10.0)<br />

– Herstellung von Druckerzeugnissen (s. Gruppe 18.1)<br />

– Run<strong>der</strong>neuerung von Reifen (s. 22.11.0)<br />

– Herstellung von Frischbeton (s. 23.63.0)<br />

– Elektroplattieren, Plattieren, Wärmebehandlung von Metallen (s. 25.61.0)<br />

– Umbau o<strong>der</strong> Grundüberholung von Maschinen (z. B. Automotoren) (s. 29.10.1)<br />

Umgekehrt gibt es Tätigkeiten, die zwar gelegentlich Umwandlungsverfahren beinhalten,<br />

aber dennoch an<strong>der</strong>en Abschnitten dieser <strong>Klassifikation</strong> zugeordnet werden (o<strong>der</strong>, an<strong>der</strong>s<br />

ausgedrückt, nicht zum Verarbeitenden Gewerbe zählen).<br />

Dazu gehören:<br />

– Holzgewinnung, eingeordnet in Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei);<br />

– Zubereitung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle, eingeordnet<br />

in Abteilung 56 (Gastronomie)<br />

– Veredlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, eingeordnet in Abschnitt A (Land- und<br />

Forstwirtschaft, Fischerei);<br />

– Aufbereitung von Erzen und an<strong>der</strong>en Mineralen, eingeordnet in Abschnitt B (Bergbau und<br />

Gewinnung von Steinen und Erden);<br />

– Errichtung von Bauten und Ausführung von Herstellungstätigkeiten auf <strong>der</strong> Baustelle,<br />

eingeordnet in Abschnitt F (Baugewerbe);<br />

– Aufteilung von Massengütern in kleinere Mengen einschließlich Verpacken, Umverpacken<br />

o<strong>der</strong> Abfüllen von Erzeugnissen wie Spirituosen o<strong>der</strong> Chemikalien; Abfallsortieren;<br />

Mischen von Farben nach Kundenauftrag; Schneiden von Metallen nach Kundenauftrag;<br />

Bearbeitung, <strong>der</strong>en Ergebnis kein neues Gut ist, eingeordnet in Abschnitt G (Handel;<br />

Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen)<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 187

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