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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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3.4.4 Abschnitt O: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung<br />

In <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> wird nicht nach dem institutionellen Sektor (gemäß <strong>der</strong> Definition im SNA und<br />

im ESVG) unterschieden, zu dem die zu klassifizierende Einheit gehört. Vielmehr gibt es in <strong>der</strong><br />

<strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> keine Kategorie, die alle Tätigkeiten beschreibt, die <strong>der</strong> Staat als solcher ausübt.<br />

Folglich werden nicht alle staatlichen Stellen automatisch dem Abschnitt O ("Öffentliche<br />

Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung") <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> zugeordnet. Einheiten, die auf<br />

nationaler, regionaler o<strong>der</strong> örtlicher Ebene Tätigkeiten ausführen, die sich bestimmten<br />

an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> zuordnen lassen, werden im entsprechenden Abschnitt<br />

eingeordnet. So wird eine vom Staat betriebene berufsbildende weiterführende Schule <strong>der</strong><br />

Unterklasse 85.32.0 (Abschnitt P) zugeordnet, ein öffentliches Allgemeinkrankenhaus <strong>der</strong><br />

Unterklasse 86.10.1 (Abschnitt Q).<br />

An<strong>der</strong>erseits umfasst <strong>der</strong> Abschnitt O nicht ausschließlich staatliche Stellen: private<br />

Einheiten, die typische "Tätigkeiten <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung" ausführen, werden ebenfalls<br />

hier eingeordnet.<br />

3.4.5 Abschnitt T: Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung<br />

von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne<br />

ausgeprägten Schwerpunkt<br />

Die Abteilung 97 umfasst nur Tätigkeiten <strong>der</strong> privaten Haushalte als Arbeitgeber von<br />

Hauspersonal. Das Ergebnis dieser Tätigkeiten gilt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

als Produktion. Aus diesem Grund und für bestimmte Erhebungen wurde diese<br />

Abteilung in die <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> aufgenommen. Die Tätigkeiten von Hausangestellten werden hier<br />

nicht zugeordnet. Beispielsweise ist die Betreuung von Kleinkin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Unterklasse 88.91.0<br />

<strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> zuzuordnen, das Wäschewaschen <strong>der</strong> Klasse 96.01.0 und die Tätigkeit von<br />

Hausdienern <strong>der</strong> Unterklasse 96.09.0.<br />

In Datenerhebungen z. B. über die Arbeitskräfte o<strong>der</strong> über die Zeitverwendung ergab sich die<br />

Notwendigkeit, Tätigkeiten für den Eigenbedarf zu erfassen. Während einerseits marktbestimmte<br />

Tätigkeiten durchweg nach den bestehenden Regeln zur Ermittlung des zutreffenden<br />

<strong>WZ</strong>-Kodes zu klassifizieren sind, erwies sich die Anwendung dieser Regeln auf Tätigkeiten für<br />

den Eigenbedarf als schwierig, weil bei diesen Tätigkeiten Dienstleistungen landwirtschaftlicher<br />

Art, des Baugewerbes, <strong>der</strong> Textilherstellung, <strong>der</strong> Reparatur und an<strong>der</strong>er Dienstleistungen<br />

Hand in Hand gehen. Abteilung 98 ("Herstellung von Waren und Erbringung von<br />

Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt")<br />

entspricht den Abteilungen 96 und 97 <strong>der</strong> NACE Rev. 1 bzw. NACE Rev. 1.1, die in<br />

<strong>WZ</strong> 93 und <strong>WZ</strong> 2003 jedoch nicht enthalten waren. Für Unternehmensstatistiken ist Abteilung<br />

98 (und waren die Abteilungen 96 und 97 <strong>der</strong> NACE Rev. 1.1) nicht relevant, wohl aber für<br />

Datenerhebungen über Tätigkeiten <strong>der</strong> Haushalte und Tätigkeiten zur Selbstversorgung.<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 43

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