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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt J: Information und Kommunikation<br />

59.14 Kinos<br />

59.14.0 Kinos<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Vorführung von Filmen und Videofilmen in Kinos, sonstigen Vorführräumen o<strong>der</strong> im Freien<br />

– Tätigkeiten von Filmclubs<br />

59.2 Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten<br />

Tonträgern und Musikalien<br />

59.20 Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten<br />

Tonträgern und Musikalien<br />

Diese Klasse umfasst:<br />

– Herstellung von Originalen von Tonaufnahmen, z. B. auf Bän<strong>der</strong>n und CDs; außerdem<br />

umfasst sie die Veröffentlichung von Tonaufnahmen, Werbung für Tonaufnahmen und<br />

den verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler o<strong>der</strong><br />

unmittelbar an den Kunden.<br />

Diese Tätigkeiten können von <strong>der</strong>selben Einheit ausgeführt werden, die auch die<br />

Masteraufzeichnungen aufnimmt. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so muss die Einheit, die diese<br />

Tätigkeiten ausführt, die Rechte für die Vervielfältigung und Verbreitung <strong>der</strong><br />

Originalaufnahmen einholen.<br />

– Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>swo, einschließlich <strong>der</strong><br />

Aufzeichnung von Hörfunksendungen<br />

– Verlegen von Musik und Musikalien, d. h. Erwerb und Registrierung von Rechten an<br />

musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von<br />

Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen,<br />

im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen<br />

Medien<br />

Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entwe<strong>der</strong> um die<br />

Rechteinhaber selbst handeln o<strong>der</strong> um von diesen autorisierte Rechteverwalter<br />

59.20.1 Tonstudios und Herstellung von Hörfunkbeiträgen<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– die Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>swo, einschließlich <strong>der</strong><br />

Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen o<strong>der</strong> -sendungen<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 433

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