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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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3.2.3 Klassifizierung integrierter Tätigkeiten<br />

Vertikale Integration von Tätigkeiten liegt vor, wenn verschiedene Produktionsstufen nacheinan<strong>der</strong><br />

von <strong>der</strong>selben Einheit ausgeführt werden und <strong>der</strong> aus einem Produktionsprozess<br />

hervorgegangene Output als Input für die nächste Stufe dient. Beispiele für Fälle vertikaler<br />

Integration sind: Holzfällerei in Verbindung mit einer Sägemühle, Betrieb einer Tongrube in<br />

Verbindung mit einer Ziegelei o<strong>der</strong> Herstellung von Kunstfasern in Verbindung mit einer<br />

Textilfabrik.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> sind Fälle vertikaler Integration ebenso zu behandeln wie<br />

an<strong>der</strong>e Arten von Mehrfachtätigkeiten, d. h., Haupttätigkeit <strong>der</strong> Einheit ist die mit <strong>der</strong> Topdown-Methode<br />

ermittelte Tätigkeit, auf die <strong>der</strong> höchste Wertschöpfungsanteil entfällt.<br />

Diesbezüglich hat sich die Behandlung gegenüber früheren Versionen <strong>der</strong> <strong>WZ</strong> geän<strong>der</strong>t. Zur<br />

vertikalen Integration bei bestimmten Fällen in <strong>der</strong> Landwirtschaft siehe Unterabschnitt 3.4.1<br />

dieser Vorbemerkungen.<br />

Lassen sich für die einzelnen Stufen eines vertikal integrierten Produktionsprozesses die<br />

Wertschöpfung o<strong>der</strong> Ersatzgrößen aus den Unterlagen <strong>der</strong> <strong>der</strong> statistischen Einheit nicht<br />

ermitteln, können ähnliche Einheiten zum Vergleich herangezogen werden. Eine an<strong>der</strong>e<br />

Möglichkeit besteht in <strong>der</strong> Bewertung von Vorleistungen o<strong>der</strong> Endprodukten zu Marktpreisen.<br />

Eine horizontale Integration von Tätigkeiten liegt vor, wenn die Tätigkeiten gleichzeitig und<br />

unter Verwendung <strong>der</strong>selben Produktionsfaktoren ausgeführt werden. Auch hier ist das<br />

Wertschöpfungsprinzip gemäß <strong>der</strong> Top-down-Methode anzuwenden, und es sind dieselben<br />

Vorsichtsregeln bei <strong>der</strong> Verwendung von Ersatzgrößen zu beachten.<br />

3.3 Klassifizierungsregeln für Son<strong>der</strong>fälle<br />

3.3.1 Im Lohnauftrag durchgeführte Tätigkeiten und ausgelagerte Tätigkeiten<br />

Im Folgenden werden die Klassifizierungsregeln für bestimmte ausgelagerte Tätigkeiten<br />

beschrieben. Dabei wird folgende Terminologie verwendet:<br />

Auslagerung<br />

Vertragliche Vereinbarung, auf <strong>der</strong>en Grundlage <strong>der</strong> Auftraggeber vom Subunternehmer<br />

(Auftragnehmer) bestimmte Aufgaben, z. B. einen Teil des Produktionsprozesses o<strong>der</strong> sogar<br />

den gesamten Produktionsprozess, Personaldienstleistungen o<strong>der</strong> Hilfsdienste durchführen<br />

lässt.<br />

30 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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